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Kleinsterzeugungsanlage: Was die neue 800-Watt-Regel für dich bedeutet

Seit März 2026 darfst du beim Steckersolar viel größer denken — wenn du für den Eigenverbrauch baust.

21. JULI 2026 · AKTUALISIERT 27. AUGUST 2026 · 1 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Steckersolar-Module am Balkongeländer eines Mehrfamilienhauses im Abendlicht über der Stadt (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

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Mit dem Balkonkraftwerk hat die Energiewende bei Millionen Haushalten Einzug gehalten: einstecken, Sonne ernten, Stromrechnung senken. Seit März 2026 geht spürbar mehr — die neue Geräteklasse „Kleinsterzeugungsanlage“ hebt das Prinzip auf ein neues Level.

Was sich geändert hat

Grundlage ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2026-03, die seit dem 1. März 2026 gilt. Sie schafft laut pv magazine (21.07.2026) eine eigene Klasse für kleine Erzeugungsanlagen — mit zwei entscheidenden Punkten:

  • 800 Watt am Netzanschlusspunkt: Ins öffentliche Netz dürfen weiterhin maximal 800 Watt fließen — wie beim Steckersolar.
  • Keine Grenze hinter dem Wechselrichter: Für den Eigenverbrauch darf die Anlage deutlich größer sein. pv magazine nennt als Beispiel bis zu 10 Kilowatt Photovoltaik plus 10 Kilowattstunden Speicher.

Der zweite Clou ist die Anmeldung: Sie ist jetzt als Laien-Anmeldung beim Netzbetreiber per Formular möglich — ein Elektrofachbetrieb ist dafür nicht mehr zwingend nötig.

Was das für dich bedeutet

Bisher war die Faustregel klar: Balkonkraftwerk bis 800 Watt einfach, alles darüber wird zur „richtigen“ PV-Anlage mit Fachbetrieb und vollem Anmeldeweg. Diese Schwelle verschiebt sich. Wenn du viel Strom selbst verbrauchst — Speicher, Wärmepumpe, E-Auto —, kannst du deutlich mehr Erzeugung und Speicher aufbauen und trotzdem im vereinfachten Rahmen bleiben, solange du die Einspeisung ins Netz auf 800 Watt deckelst.

Kurz gesagt: Die Kleinsterzeugungsanlage ist etwas für Eigenverbrauchs-Optimierer — nicht für alle, die möglichst viel einspeisen wollen.

Wo du aufpassen solltest

  • Die 800 Watt gelten für die Einspeisung ins Netz, nicht für deinen Eigenverbrauch dahinter.
  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht — die Laien-Anmeldung betrifft den Weg zum Netzbetreiber.
  • Die Details regelt die Norm im Einzelfall; frag im Zweifel deinen Netzbetreiber, bevor du bestellst.

Wie sich Speichergröße, Eigenverbrauch und dynamische Tarife optimal kombinieren lassen — mit gerechneten Beispielen — findest du im Wattvoll-Mitgliederbereich.

Quelle & weiterführend: pv magazine (21.07.2026) · VDE-AR-N 4105:2026-03

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Häufige Fragen

Darf ich jetzt mehr als 800 Watt Solar haben?

Ja. Die 800-Watt-Grenze gilt nur für die Einspeisung ins öffentliche Netz. Hinter dem Wechselrichter — also für deinen Eigenverbrauch — sind laut VDE-AR-N 4105:2026-03 deutlich größere Anlagen möglich, im Beispiel bis 10 kW PV und 10 kWh Speicher.

Brauche ich einen Elektriker für die Anmeldung?

Nicht mehr zwingend: Die Norm erlaubt eine Laien-Anmeldung beim Netzbetreiber per Formular. Die Pflicht-Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt davon unberührt.

Für wen lohnt sich eine Kleinsterzeugungsanlage?

Vor allem für Haushalte mit hohem Eigenverbrauch (Speicher, Wärmepumpe, E-Auto). Wer möglichst viel einspeisen will, fährt mit einer klassisch angemeldeten Anlage besser.

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