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Das PV-Glossar: 53 Fachbegriffe, verständlich erklärt

Von §14a EnWG bis Wechselrichter — jede Definition fachlich geprüft, mit Rechtsgrundlage, wo es eine gibt. Rechts- und Marktstand: Juli 2026.

§14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)

§14a EnWG betrifft große Verbraucher über 4,2 kW Netzanschlussleistung – also Wallbox, Wärmepumpe, Heimspeicher (im Ladebetrieb) oder Klimaanlage. Seit 01.01.2024 müssen neue solche Geräte teilnehmen: Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpass kurzzeitig drosseln, aber nie unter 4,2 kW je Anschluss – eine Komplettabschaltung ist unzulässig. Im Gegenzug bekommst du reduzierte Netzentgelte – wahlweise die Pauschale (Modul 1, grob 110–190 €/Jahr, kein Extra-Zähler) oder einen um 60 % gesenkten Netzentgelt-Arbeitspreis (Modul 2, separater Zählpunkt). Zeitvariable Netzentgelte (Modul 3) sind keine dritte Alternative, sondern nur zusätzlich zu Modul 1 wählbar — und nur mit intelligentem Messsystem.

Rechtsgrundlage: § 14a EnWG

Verwandt: Netzentgelt · Dynamischer Tarif · Intelligentes Messsystem (iMSys) / Smart Meter

§51 Nullvergütung (negative Börsenpreise)

Diese Regel bedeutet: In Stunden, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist (also zu viel Strom im Netz), bekommst du für deine Einspeisung keine Vergütung. Das betrifft nur Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025. Als Ausgleich werden die ausgefallenen Stunden hinten an deine 20 Jahre Förderdauer drangehängt (§ 51a). Für ältere Anlagen und typische Bestandsanlagen gilt die Nullvergütung nicht.

Rechtsgrundlage: § 51, § 51a EEG

Verwandt: Solarspitzengesetz · Direktvermarktung

Abzugsbetrag (ex Vermarktungspauschale)

Der Abzugsbetrag ist der kleine Betrag, den der Netzbetreiber bei der Ü20-Anschlussvergütung vom Marktwert Solar abzieht — als Ausgleich für seine Vermarktungskosten. 2026 sind das nur 0,228 ct/kWh, mit intelligentem Messsystem (iMSys) sogar nur 0,114 ct/kWh. Die früher oft genannte pauschale „0,4-ct-Vermarktungspauschale" ist überholt; den aktuellen Wert veröffentlicht netztransparenz.de jährlich. Auf Deine Auszahlung wirkt sich der Abzug nur minimal aus.

Rechtsgrundlage: § 53 Abs. 4 EEG 2023

Verwandt: Anschlussvergütung (Ü20) · Marktwert Solar (Jahresmarktwert)

Amortisation

Amortisation ist die Zeit, bis eine Investition sich durch die jährlichen Einsparungen selbst bezahlt hat – ab da verdienst du echtes Geld. Bei PV und Speicher hängt sie stark davon ab, was du wirklich ersetzt: Ein Speicher an einer 20 Jahre alten Anlage amortisiert sich typisch erst in 8–15 Jahren, was grenzwertig ist. Sei misstrauisch bei Rechnungen mit unrealistisch hoher jährlicher Strompreissteigerung – das ist der häufigste Trick, um eine Amortisation kurzzurechnen.

Verwandt: Vollzyklen · Netzentgelt

Anlagenzertifikat

Das Anlagenzertifikat (Typ B nach VDE-AR-N 4110) ist ein aufwändiger Nachweis, dass eine große Anlage netzkonform ist — für private Dachanlagen praktisch nie ein Thema. Seit der NELEV-Novelle 2024 ist es erst nötig, wenn hinter dem Netzanschlusspunkt die installierte Leistung mehr als 500 kW (kumuliert PV + Speicher) ODER die vereinbarte Einspeiseleistung mehr als 270 kW beträgt; die frühere 135-kW-Schwelle ist damit hinfällig. Darunter genügt ein vereinfachtes Verfahren mit den Einheitenzertifikaten der Wechselrichter plus Betreibererklärung. Ist deine Anlage zertifizierungspflichtig, erstellt das Zertifikat nur eine akkreditierte Stelle, und du solltest es rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme beauftragen.

Rechtsgrundlage: VDE-AR-N 4110; NELEV

Verwandt: Inbetriebsetzung

Anschlussvergütung (Ü20)

Die Anschlussvergütung ist die gesetzliche Auffang-Vergütung für ausgeförderte Anlagen: Du bekommst den Marktwert Solar, gedeckelt bei maximal 10 ct/kWh, minus einen kleinen Abzugsbetrag. 2025 ergab das netto rund 3,79 ct/kWh; für 2026 ist eine ähnliche Größenordnung zu erwarten (amtlich erst Anfang 2027). Das Gute: Sie läuft automatisch weiter, ohne Antrag, und Du kannst bis Ende 2032 jederzeit in diese Form zurückkehren. Für die meisten kleinen Dachanlagen lohnt es sich stattdessen aber, den eigenen Strom selbst zu verbrauchen.

Rechtsgrundlage: § 23b, § 53 Abs. 4 EEG 2023

Verwandt: Marktwert Solar (Jahresmarktwert) · Abzugsbetrag (ex Vermarktungspauschale) · Sonstige Direktvermarktung

Ausgeförderte Anlage (Ü20)

Eine ausgeförderte Anlage ist eine PV-Anlage, deren 20-jährige EEG-Förderung ausgelaufen ist — daher der Kurzname „Ü20". Rechtlich zählen dazu Anlagen bis 100 kW, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb gingen. 2026 sind das alle Jahrgänge bis einschließlich 2005: Die Förderung läuft immer 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres und endet zum 31. Dezember. Deine Anlage produziert danach unverändert weiter — nur die Vergütung wird neu geregelt.

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 3a, § 25 EEG 2023

Verwandt: Anschlussvergütung (Ü20) · Repowering · Moduldegradation

Autarkiegrad

Der Autarkiegrad gibt an, welchen Anteil deines gesamten Stromverbrauchs du selbst aus der PV-Anlage deckst – also wie unabhängig du vom Netz bist. Ohne Speicher sind das meist 20–35 %, mit Speicher 60–80 %. Die andere Blickrichtung ist die Eigenverbrauchsquote: Autarkie schaut auf deinen Verbrauch, Eigenverbrauch auf deine Erzeugung. 100 % Autarkie ist im Winter praktisch unerreichbar, weil dann kaum Sonne kommt.

Verwandt: Eigenverbrauchsquote · Notstrom / Ersatzstrom

Balkonkraftwerk / Steckersolar

Ein Balkonkraftwerk ist eine steckerfertige Mini-PV-Anlage mit gesetzlich maximal 800 VA Wechselrichterleistung und höchstens 2.000 Wp Modulleistung. Seit Mai 2024 reicht die kostenlose Registrierung im Marktstammdatenregister – die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Als Mieter hast du über § 554 BGB, als Eigentümer über § 20 Abs. 2 WEG einen privilegierten Anspruch auf Zustimmung. Seit Dezember 2025 ist auch der Anschluss über einen normalen Schuko-Stecker normativ geregelt.

Rechtsgrundlage: § 1 (Steckersolar); § 3 Nr. 43, § 8 Abs. 5a EEG 2023

Verwandt: Wechselrichter · Batteriespeicher / Heimspeicher

Batteriespeicher / Heimspeicher

Ein Heimspeicher legt tagsüber überschüssigen Solarstrom für abends und nachts zurück und hebt deinen Eigenverbrauch von rund 25–35 % auf 50–70 %. Als Faustregel für die Größe gelten etwa 1–1,5 kWh pro 1.000 kWh Jahresverbrauch – größer lohnt sich selten. Achtung: Speicher über 4,2 kW Ladeleistung gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, und jeder Speicher muss binnen eines Monats im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Rechtsgrundlage: § 4 (Batteriespeicher); § 14a EnWG

Verwandt: Wärmepumpe · Wallbox

Degression

Degression bedeutet, dass die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen regelmäßig sinkt. Aktuell geht sie halbjährlich um 1 % nach unten, jeweils zum 01.02. und 01.08. Entscheidend für dich: Der Satz, der zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme gilt, wird für die vollen 20 Jahre festgeschrieben — spätere Absenkungen betreffen dich dann nicht mehr. Wer später baut, startet also mit einem etwas niedrigeren Satz.

Rechtsgrundlage: § 3 EEG

Verwandt: Einspeisevergütung

Direktvermarktung

Bei der Direktvermarktung wird dein Strom nicht pauschal vergütet, sondern über einen Vermarkter an der Börse verkauft; als Ausgleich gibt es die Marktprämie. Pflicht ist das erst ab mehr als 100 kW installierter Leistung — für ein normales Einfamilienhaus unter 30 kWp bleibt also die Einspeisevergütung der Regelfall. Unter 100 kW ist die Direktvermarktung freiwillig; das Solarspitzengesetz hat den Wechsel in die vereinfachte sonstige Direktvermarktung dabei entlastet. Ein Wechsel der Veräußerungsform ist jeweils zum Monatsersten möglich.

Rechtsgrundlage: § 10b, § 21a, § 21b Abs. 4 EEG

Verwandt: Einspeisevergütung · Solarspitzengesetz

Dynamischer Tarif

Bei einem dynamischen Tarif folgt dein Strompreis stündlich dem Börsenpreis – in günstigen Stunden zahlst du wenig, in teuren mehr. Seit 01.01.2025 muss jeder Stromlieferant so einen Tarif anbieten (§ 41a EnWG). Nötig ist dafür ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Lohnen kann er sich, wenn du Verbrauch gezielt in günstige Stunden verschieben kannst – etwa mit Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher; ohne steuerbare Lasten bleibt der Effekt klein.

Rechtsgrundlage: § 41a EnWG

Verwandt: Intelligentes Messsystem (iMSys) / Smart Meter · Netzentgelt · §14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)

Eigenverbrauchsquote

Die Eigenverbrauchsquote sagt, welcher Anteil deines erzeugten Solarstroms direkt im Haus verbraucht wird – statt für wenige Cent ins Netz zu fließen. Ohne Speicher liegt sie typisch bei 25–35 %, mit Speicher bei 50–70 %. Sie ist der wirtschaftliche Hebel schlechthin: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart dir den teuren Netzbezug (Spread), während Einspeisung nur einen Bruchteil bringt. Nicht verwechseln mit dem Autarkiegrad.

Verwandt: Autarkiegrad · Spread · Lastverschiebung

Einkommensteuerbefreiung (§3 Nr. 72 EStG)

Einnahmen und Eigenverbrauch aus kleineren PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei — du musst deine Einspeisevergütung also nicht mehr in der Steuererklärung als Gewinn versteuern. Die Grenze liegt bei 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (für Anlagen ab 2025; im Bestand galten 30 kWp beim Einfamilienhaus bzw. 15 kWp je Einheit im Mehrfamilienhaus). Pro Person gilt zusätzlich eine Freigrenze von insgesamt 100 kWp. Das befreit dich vom größten Teil des Steueraufwands, den PV früher mit sich brachte.

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 72 EStG

Verwandt: Umsatzsteuer 0 % (§12 Abs. 3 UStG) · Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich festgelegte Betrag, den du vom Netzbetreiber für jede Kilowattstunde bekommst, die du ins öffentliche Netz einspeist. Der Satz wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und läuft dann 20 Jahre unverändert weiter. Für Überschusseinspeisung bis 10 kWp sind es 7,70 ct/kWh für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 (amtliche Tabelle der Bundesnetzagentur); der nächste Degressionsschritt greift zum 01.02.2027. Wichtig: Nach einem Gesetzentwurf soll die feste Vergütung für neue Anlagen ab 2027 entfallen — das ist aber noch nicht beschlossen, also vor dem Anlagenkauf den aktuellen Stand prüfen.

Rechtsgrundlage: § 3 EEG

Verwandt: Überschusseinspeisung · Volleinspeisung · Degression

Ersetzungsfiktion

Die Ersetzungsfiktion ist eine offene Rechtsfrage beim Voll-Repowering einer Ü20-Anlage: Gilt die neue Anlage auf dem alten Standort rechtlich als echte Neuanlage — mit allen Neuanlagen-Pflichten wie 60-%-Drosselung und Nullvergütung bei negativen Preisen (§ 51)? Oder erbt sie einen Teil des alten Bestandsschutzes? Dazu gibt es aktuell zwei vertretbare Lesarten und noch keine klare amtliche Antwort; eine Klärung durch die Clearingstelle steht aus. Der Wattvoll-Ratgeber rechnet hier bewusst konservativ mit der Neuanlagen-Variante — verlasse Dich vor einem Voll-Repowering nicht auf Bestandsschutz.

Rechtsgrundlage: § 51 EEG 2023

Verwandt: Voll-Repowering vs. Teil-Repowering · Repowering · Ausgeförderte Anlage (Ü20)

Heizstab

Ein Heizstab macht aus überschüssigem Solarstrom direkt Warmwasser – technisch simpel, aber der Wirkungsgrad liegt bei rund 100 % (COP ≈ 1), aus 1 kWh Strom wird also nur 1 kWh Wärme, viel schlechter als eine Wärmepumpe. Er lohnt sich vor allem dann, wenn du PV-Überschuss hättest, der sonst für wenige Cent ins Netz ginge: Pro selbst genutzter Überschuss-kWh sparst du etwa 20–25 ct. Kleine Geräte bis 3 kW sind teils steckerfertig; dreiphasige Modelle gehören in die Hand einer Elektrofachkraft. Wichtig: Für Warmwasser die Legionellen-Nachheizung auf rund 60 °C sicherstellen.

Verwandt: Wärmepumpe · JAZ (Jahresarbeitszahl)

Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung ist der formale Akt, mit dem deine Anlage offiziell ans Netz darf — nicht der Moment, in dem du selbst den Schalter umlegst. Sie wird von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb durchgeführt, der ein Inbetriebsetzungsprotokoll erstellt (nach VDE-AR-N 4105); vorher müssen der Zweirichtungszähler gesetzt und der Zählerplatz normkonform sein. Ist der Zählerschrank nicht auf aktuellem Stand, verweigert der Netzbetreiber die Inbetriebsetzung. Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf dein Netzanschlussbegehren, darfst du unter Einhaltung der technischen Regeln anschließen — das ist die sogenannte Anschlussfiktion.

Rechtsgrundlage: VDE-AR-N 4105 i.V.m. § 20 NAV; Anschlussfiktion nach § 8 EEG (Solarpaket I)

Verwandt: Zählerschrank / TAB · Messstellenbetreiber · Marktstammdatenregister (MaStR)

Intelligentes Messsystem (iMSys) / Smart Meter

Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Zähler plus Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), der deine Werte fernübermitteln und Steuersignale empfangen kann. Pflicht wird es ab einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh oder einer PV-Leistung über 7 kW; auf eigenen Wunsch hast du Anspruch auf Einbau innerhalb von vier Monaten. Es ist die technische Voraussetzung für dynamische Tarife und die §14a-Steuerung – und bei der Ü20-Anschlussvergütung halbiert ein iMSys sogar den Abzugsbetrag.

Rechtsgrundlage: § 32 MsbG

Verwandt: Moderne Messeinrichtung (mME) · Dynamischer Tarif · §14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen)

JAZ (Jahresarbeitszahl)

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) zeigt, wie effizient deine Wärmepumpe über ein ganzes Jahr arbeitet: Eine JAZ von 3,4 heißt, aus 1 kWh Strom werden 3,4 kWh Wärme. Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen im Feld im Schnitt bei rund 3,4 (real etwa 2,6–4,9), Sole-Wasser-Geräte höher bei rund 4,3. Je höher die JAZ, desto weniger Strom brauchst du fürs Heizen – und desto mehr bringt dir dein Solarstrom.

Verwandt: Wärmepumpe · Heizstab

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Als Kleinunternehmer weist du auf deiner Einspeisung keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben — für die allermeisten PV-Betreiber der einfachste Weg. Voraussetzung ist, dass dein Vorjahresumsatz die Grenze von 25.000 Euro nicht überschritten hat, was bei einer normalen Hausdachanlage locker eingehalten wird. Im Gegenzug kannst du dir keine Vorsteuer erstatten lassen — was seit dem Nullsteuersatz beim Kauf aber ohnehin kaum noch einen Nachteil bedeutet. Die konkrete Wahl solltest du mit einem Steuerberater abklären.

Rechtsgrundlage: § 19 UStG

Verwandt: Umsatzsteuer 0 % (§12 Abs. 3 UStG) · Einkommensteuerbefreiung (§3 Nr. 72 EStG)

Lastverschiebung

Lastverschiebung heißt, stromhungrige Geräte gezielt in die Sonnenstunden zu legen – Waschmaschine, Spülmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto laufen dann mittags, wenn die PV-Anlage Überschuss produziert. Das kostet nichts außer etwas Planung (oder eine Zeitschaltuhr/Automatik) und hebt deinen Eigenverbrauch spürbar an, geschätzt um einige Prozentpunkte. Es ist damit der billigste Weg, mehr aus deiner Anlage herauszuholen, bevor du über einen teureren Speicher nachdenkst.

Verwandt: Eigenverbrauchsquote · Spread · SG-Ready

Marktstammdatenregister (MaStR)

Das MaStR ist das zentrale, öffentliche Behördenregister der Bundesnetzagentur, in dem jede Stromerzeugungsanlage — auch dein Balkonkraftwerk — eingetragen sein muss. Die Registrierung ist kostenlos und muss binnen einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen; auch spätere Änderungen (etwa ein Wechsel der Einspeiseart) meldest du innerhalb eines Monats. Das Register leitet deine Daten automatisch an den Netzbetreiber weiter. Meldest du nicht, drohen der Verlust der Einspeisevergütung und ein Bußgeld (bis 50.000 Euro).

Rechtsgrundlage: § 7 MaStRV

Verwandt: Inbetriebsetzung · Messstellenbetreiber

Marktwert Solar (Jahresmarktwert)

Der Marktwert Solar ist der durchschnittliche Börsenpreis, den Solarstrom über ein Jahr an der Strombörse erzielt — gewichtet danach, wann PV-Anlagen tatsächlich einspeisen (viel mittags, wenig abends). Weil alle gleichzeitig Sonnenstrom liefern, liegt dieser Wert deutlich unter dem allgemeinen Börsenpreis. Für 2025 wurden 4,508 ct/kWh festgestellt; die amtlichen Jahreswerte veröffentlicht netztransparenz.de erst rückwirkend im Januar des Folgejahres. Er ist die entscheidende Rechengröße für Deine Ü20-Anschlussvergütung.

Rechtsgrundlage: Anlage 1 EEG 2023 (Marktwert Solar); § 23b EEG 2023 (Ü20-Bezug)

Verwandt: Anschlussvergütung (Ü20) · Abzugsbetrag (ex Vermarktungspauschale) · Ausgeförderte Anlage (Ü20)

Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetreiber ist derjenige, der deinen Stromzähler stellt, betreibt und wartet — meist der grundzuständige Betreiber (in der Regel dein Netzbetreiber), du kannst aber auch einen wettbewerblichen wählen. Für deine PV-Anlage tauscht er die alte Zählerkombination gegen einen Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Verlangst du aktiv den Einbau eines Smart Meters (intelligentes Messsystem), muss er das binnen 4 Monaten umsetzen. Er ist nicht dasselbe wie dein Stromlieferant.

Verwandt: Zählerschrank / TAB · Inbetriebsetzung · Marktstammdatenregister (MaStR)

Moderne Messeinrichtung (mME)

Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler ohne eigene Kommunikationsanbindung – sie zeigt und speichert deinen Verbrauch, funkt ihn aber nicht ins Netz. Sie ist die einfachere Stufe unter dem intelligenten Messsystem und wird oft eingebaut, solange du unter den Smart-Meter-Pflichtgrenzen liegst. Das jährliche Messentgelt ist bei der mME auf maximal 25 € gedeckelt (§ 32 MsbG in der Fassung des Solarspitzengesetzes; die früher genannten 20 € sind überholt).

Rechtsgrundlage: § 32 MsbG

Verwandt: Intelligentes Messsystem (iMSys) / Smart Meter · Zweirichtungszähler

Moduldegradation

Moduldegradation ist der langsame, natürliche Leistungsverlust von Solarmodulen über die Jahre. Er ist viel kleiner, als viele denken: Einzelne Module verlieren real nur etwa 0,15 % pro Jahr, ganze Anlagen inklusive Kabeln und Wechselrichter real 0,52–0,61 % (Feldstudien von Fraunhofer ISE und BTU Cottbus). Nach 20 Jahren hat Deine Anlage also noch etwa 90 % ihrer ursprünglichen Leistung. Deshalb ist Verschleiß fast nie der eigentliche Grund für ein Repowering.

Verwandt: Repowering · Ausgeförderte Anlage (Ü20)

Nennleistung (kWp)

Die Nennleistung in Kilowatt-Peak (kWp) ist die Spitzenleistung deiner PV-Anlage unter genormten Laborbedingungen (1.000 W/m² Einstrahlung, 25 °C). Sie sagt, wie groß deine Anlage 'auf dem Papier' ist – nicht, wie viel Strom sie im Alltag liefert. Das ist die zentrale Kennzahl, an der auch viele Schwellen hängen: Ab 7 kW installierter Leistung wird zum Beispiel ein intelligentes Messsystem Pflicht. Wie viel Ertrag daraus wird, zeigt erst der spezifische Ertrag.

Rechtsgrundlage: § 2 (Anmeldung & Netz)

Verwandt: Spezifischer Ertrag (kWh/kWp) · Wechselrichter

Netzanschlussbegehren

Das Netzanschlussbegehren ist dein formaler Antrag beim Netzbetreiber (VNB), deine PV-Anlage ans Netz anschließen zu dürfen – mit Datenblättern und Messkonzept. Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gilt für Anlagen bis 30 kW am bestehenden Hausanschluss ein vereinfachtes Verfahren: Antwortet der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats, gilt der Anschluss als genehmigt (Anschlussfiktion). Danach setzt ein eingetragener Elektrofachbetrieb die Anlage mit Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDE-AR-N 4105 in Betrieb; die MaStR-Registrierung muss binnen eines Monats folgen.

Rechtsgrundlage: § 8 EEG / VDE-AR-N 4105

Verwandt: Zweirichtungszähler · Intelligentes Messsystem (iMSys) / Smart Meter

Netzentgelt

Das Netzentgelt ist der Preisanteil, den du für die Nutzung der Stromnetze zahlst – es steckt fest in deinem Strompreis und geht an den Netzbetreiber, nicht an den Lieferanten. Über §14a EnWG kannst du dieses Entgelt für steuerbare Geräte senken (pauschal, per reduziertem Arbeitspreis oder zeitvariabel). Auch beim Anschluss größerer Anlagen kann ein Baukostenzuschuss anfallen, den dynamisches Lastmanagement drücken kann.

Rechtsgrundlage: § 14a EnWG

Verwandt: §14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen) · Dynamischer Tarif

Notstrom / Ersatzstrom

Beides sichert dich bei Stromausfall ab, aber auf sehr unterschiedlichem Niveau. Notstrom heißt: Der Speicher liefert Strom nur über eine separate Steckdose am Gerät – gut für Handy, Router oder Kühlschrank, ohne aufwendige Umschaltung. Ersatzstrom versorgt dagegen das ganze Haus im Inselbetrieb weiter; dafür ist zwingend eine automatische Umschaltbox nötig, die die Anlage allpolig (inkl. Neutralleiter) vom Netz trennt. Ersatzstrom ist deutlich teurer und muss von einer Fachkraft nach DIN VDE 0100-551 geplant werden – frag im Angebot konkret nach, welche der beiden Varianten gemeint ist.

Rechtsgrundlage: VDE-AR-N 4105:2026-03; DIN VDE 0100-551 / 0100-551-1

Verwandt: Autarkiegrad

Repowering

Repowering heißt, eine alte PV-Anlage technisch zu erneuern oder ganz zu ersetzen. Der Grund ist meist nicht Verschleiß: Einzelne Module verlieren real nur etwa 0,15 % Leistung pro Jahr, die Gesamtanlage inklusive Kabeln und Wechselrichter real 0,52–0,61 % — nach 20 Jahren sind so noch etwa 90 % der Ausgangsleistung da. Der eigentliche Hebel ist die Technik: Moderne Module liefern auf gleicher Dachfläche etwa die doppelte Leistung (~230 W/m² heute gegenüber 120–130 W/m² damals). Beim Repowering unterscheidet man die kleine Instandsetzung (Teil) und den kompletten Neuaufbau (Voll).

Verwandt: Voll-Repowering vs. Teil-Repowering · Moduldegradation · Ausgeförderte Anlage (Ü20)

SG-Ready

SG-Ready ("Smart-Grid-Ready") ist eine standardisierte Schnittstelle an Wärmepumpen, über die sich das Gerät von außen ansteuern lässt – etwa um es bei PV-Überschuss hochzufahren oder bei Netzengpass zu drosseln. Seit dem 01.01.2025 sind Wärmepumpen nur noch BEG-förderfähig, wenn sie so eine netzdienliche Schnittstelle (SG Ready oder VHP Ready) haben. In der Praxis läuft darüber auch die §-14a-Dimmung und das PV-Überschussheizen; achte bei der Gerätewahl auf die entsprechende Kennzeichnung. Zunehmend kommt statt SG-Ready der Standard EEBus zum Einsatz.

Rechtsgrundlage: BEG-EM-Richtlinie (ab 01.01.2025: netzdienliche Schnittstelle als Fördervoraussetzung); § 14a EnWG; SG-Ready-/VHP-Ready-Label (BWP); EEBUS/EN 50631-1

Verwandt: Lastverschiebung

Solarpaket I

Das Solarpaket I ist ein Gesetzespaket, das seit dem 16.05.2024 in Kraft ist und den PV-Ausbau in vielen Punkten vereinfacht hat. Für dich am wichtigsten: Balkonkraftwerke dürfen jetzt 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung haben, die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt (nur noch Eintrag ins Marktstammdatenregister), und ausgeförderte Ü20-Anlagen dürfen bis Ende 2032 weiterlaufen.

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 43, § 8 Abs. 5a EEG 2023 (i.d.F. Solarpaket I)

Verwandt: Solarspitzengesetz · Direktvermarktung

Solarpflicht

Ob du eine PV-Anlage installieren musst, richtet sich bis Ende 2026 allein nach deinem Bundesland: 12 von 16 Ländern haben eine Solarpflicht (ohne Pflicht: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Manche Länder verlangen sie bei Neubau oder bei einer grundlegenden Dachsanierung: etwa Baden-Württemberg (seit 2023, 60 % der geeigneten Dachfläche), Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und NRW (Dachsanierung ab 2026). Andere Länder haben nur eine Soll-Vorschrift oder gar keine Pflicht. Dazu kommt erstmals eine bundesweite Pflicht: § 106 GModG, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), tritt am 01.01.2027 in Kraft und greift gestuft — ab 01.01.2027 für jedes zu errichtende öffentliche Nichtwohngebäude und für neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche, für neue Wohngebäude erst ab 01.01.2030. Für dein bestehendes Wohnhaus gibt es auch danach keine bundesrechtliche Pflicht — auch nicht bei Dachsanierung. Überall gelten Ausnahmen bei Statik, Verschattung, Denkmalschutz oder Unwirtschaftlichkeit — diese solltest du dokumentieren. Prüfe vor Projektstart die konkrete Lage in deinem Bundesland. (Stand 24.08.2026)

Rechtsgrundlage: Landesrecht (z. B. § 23 KlimaG BW i. V. m. PVPf-VO — vormals §§ 8a–8c KSG BW, außer Kraft; § 42a BauO NRW); ab 01.01.2027 zusätzlich § 106 GModG (Bund, verkündet 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226)

Verwandt: Solarpaket I

Solarspitzengesetz

Das Solarspitzengesetz gilt seit dem 25.02.2025 und soll Stromspitzen an sonnigen Tagen entschärfen. Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem plus Steuerbox dürfen nur noch 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen; ohne Speicher kostet das typisch rund 5 % Ertrag, mit Speicher und Energiemanagement fast nichts. Außerdem gibt es für Neuanlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung mehr. Wichtig: Für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 25.02.2025) gilt Bestandsschutz — sie sind davon nicht betroffen.

Rechtsgrundlage: § 51 EEG, § 32 MsbG (i.d.F. Solarspitzengesetz)

Verwandt: §51 Nullvergütung (negative Börsenpreise) · Solarpaket I

Sonstige Direktvermarktung

Die sonstige Direktvermarktung ist der förderfreie Verkauf Deines Solarstroms außerhalb der EEG-Vergütung — etwa an einen Direktvermarkter oder über einen Stromliefervertrag (PPA). Anders als bei der geförderten Direktvermarktung fließt keine Marktprämie, dafür trägst Du das Preisrisiko selbst. Für ausgeförderte Anlagen ist sie eine Alternative zur Anschlussvergütung, lohnt sich bei kleinen Dachanlagen wegen Servicegebühren und Technik-Anforderungen aber selten. Bei größeren Anlagen über 100 kW spielt sie eine wichtigere Rolle.

Rechtsgrundlage: § 21a EEG 2023

Verwandt: Anschlussvergütung (Ü20) · Ausgeförderte Anlage (Ü20)

Speicher-Dimensionierung (Faustregel)

Als grobe Orientierung für die Speichergröße gilt rund 1 bis 1,5 kWh nutzbare Kapazität je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch (die Quellen sind hier uneinheitlich, deshalb die Spanne). Als Obergrenze werden zusätzlich etwa 1,5 kWh je 1.000 kWh Verbrauch und höchstens 1,5 kWh je kWp Anlagenleistung genannt. Ein zu großer Speicher steht die meiste Zeit halbleer herum und rechnet sich schlechter – wirtschaftlich lohnt er meist nur bis rund 600 €/kWh installiert. Lieber knapper dimensionieren als überdimensionieren.

Verwandt: Eigenverbrauchsquote · Autarkiegrad

Spezifischer Ertrag (kWh/kWp)

Der spezifische Ertrag sagt, wie viele Kilowattstunden Strom jedes installierte kWp deiner Anlage pro Jahr liefert. In Deutschland liegt er typisch bei 900–1.000 kWh/kWp, je nach Standort und Ausrichtung in einer Spanne von etwa 800 bis 1.200. Mit dieser Zahl rechnest du aus deiner Anlagengröße den realistischen Jahresertrag hoch – ehrlicher als die reine kWp-Angabe.

Verwandt: Nennleistung (kWp) · Wechselrichter

Spread

Der Spread ist die Differenz zwischen dem, was dich eine Kilowattstunde aus dem Netz kostet, und dem, was du für eingespeisten Solarstrom bekommst. Beispielhaft: rund 37 ct Haushaltsstrom minus 7,70 ct Einspeisevergütung ergibt etwa 29 ct/kWh – das ist der Vorteil pro selbst genutzter Kilowattstunde. Genau dieser große Abstand macht Eigenverbrauch so viel wertvoller als Einspeisung und ist der Grund, warum sich Speicher und Lastverschiebung lohnen. Der konkrete Wert hängt von deinem Tarif ab.

Verwandt: Eigenverbrauchsquote · Lastverschiebung

String

Ein String ist eine in Reihe verschaltete Kette mehrerer Solarmodule, die zusammen an einen Eingang (bzw. MPP-Tracker) des Wechselrichters gehen. Weil in einer Reihe alle Module denselben Strom führen, bremst ein verschattetes oder schwächeres Modul den ganzen String aus – deshalb fasst man möglichst Module mit gleicher Ausrichtung und Verschattung in einem String zusammen. Bei gemischten Dachflächen (z. B. Ost und West) legt man sie auf getrennte Strings oder nutzt Modul-Optimierer.

Überschusseinspeisung

Bei der Überschusseinspeisung verbrauchst du deinen Solarstrom zuerst selbst und speist nur den Rest ins Netz ein. Das ist bei Einfamilienhäusern der Regelfall, weil der selbst genutzte Strom (statt teurem Netzbezug) meist mehr wert ist als die Einspeisevergütung. Für den eingespeisten Überschuss bis 10 kWp gibt es 7,70 ct/kWh für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 (amtliche Tabelle der Bundesnetzagentur); der nächste Degressionsschritt greift zum 01.02.2027. Je höher dein Eigenverbrauch, desto weniger landet im Netz.

Rechtsgrundlage: § 3 EEG

Verwandt: Volleinspeisung · Einspeisevergütung

Umsatzsteuer 0 % (§12 Abs. 3 UStG)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern der Nullsteuersatz — du zahlst also keine Umsatzsteuer auf den Kauf, unter anderem für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden. Der Handwerker weist dir 0 % aus; der Bruttopreis entspricht dem Nettopreis. Das gilt auch 2026 unverändert und spart dir direkt die 19 % beim Anschaffen. Für die laufende Einspeisung ist zusätzlich die Kleinunternehmerregelung relevant.

Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 UStG

Verwandt: Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) · Einkommensteuerbefreiung (§3 Nr. 72 EStG)

Voll-Repowering vs. Teil-Repowering

Beim Teil-Repowering (Option C) tauschst Du nur einzelne Bauteile — meist den Wechselrichter, dazu defekte Module. Das ist die günstige Instandsetzung, um eine funktionierende Altanlage am Laufen zu halten (grob 1.500–3.000 € für den Wechselrichter-Tausch). Beim Voll-Repowering (Option D) kommt eine komplett neue Anlage aufs selbe Dach: etwa doppelte Leistung und frische 20 Jahre Vergütung, dafür aber Neuanlagen-Kosten von rund 1.000–2.000 €/kWp. Welcher Weg passt, hängt vom Zustand Deiner Anlage und Deinem Stromverbrauch ab.

Verwandt: Repowering · Ersetzungsfiktion · Ausgeförderte Anlage (Ü20)

Volleinspeisung

Bei der Volleinspeisung schickst du deinen gesamten Solarstrom ins Netz und verbrauchst nichts davon selbst. Dafür bekommst du eine deutlich höhere Vergütung als bei der Überschusseinspeisung — bis 10 kWp rund 12 ct/kWh (ab 01.02.2026). Das lohnt sich vor allem, wenn du tagsüber ohnehin kaum Strom brauchst. Die Einspeiseart musst du dem Netzbetreiber vorab mitteilen; ein Wechsel ist grundsätzlich möglich.

Rechtsgrundlage: § 3 EEG

Verwandt: Überschusseinspeisung · Einspeisevergütung

Vollzyklen

Ein Vollzyklus ist eine komplette Ladung und Entladung deines Speichers über die volle nutzbare Kapazität – lädst du zweimal die Hälfte, zählt das als ein Vollzyklus. Die Zahl der Vollzyklen über die Lebensdauer sagt dir, wie oft dein Speicher überhaupt Strom durchschleusen kann, und steckt genau deshalb in der Kostenrechnung: Speicherkosten je gespeicherter kWh = Anschaffungspreis geteilt durch (nutzbare kWh × Vollzyklen × Wirkungsgrad). Weil Hersteller-Angaben oft optimistisch sind, rechne lieber mit konservativen Annahmen – dann fällt dir kein zu schön gerechnetes Angebot auf den Fuß.

Verwandt: Amortisation

Wallbox

Eine Wallbox ist deine feste Ladestation fürs E-Auto, meist mit 11 kW (dreiphasig). Sie ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme über einen eingetragenen Elektrobetrieb mitzuteilen; eine echte Zustimmung braucht es erst über 12 kVA – eine 22-kW-Wallbox ist also zustimmungspflichtig, die 11-kW-Variante nur meldepflichtig. Über 4,2 kW gilt sie als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, dafür bekommst du reduzierte Netzentgelte. Fürs PV-Überschussladen brauchst du eine steuerbare Wallbox plus Energiemanager.

Rechtsgrundlage: § 5 (Wallbox); § 14a EnWG

Verwandt: Wärmepumpe · Batteriespeicher / Heimspeicher

Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe heizt mit Umweltwärme und Strom statt mit Öl oder Gas und passt damit gut zu einer PV-Anlage. Neu installierte Wärmepumpen über 4,2 kW sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – der Netzbetreiber darf bei Engpässen kurzzeitig auf minimal 4,2 kW drosseln, dafür zahlst du reduzierte Netzentgelte. Deine PV deckt übers Jahr aber nur etwa 30–50 % des Wärmepumpenstroms, im Winter weniger – 100 % Solarheizung sind unrealistisch. Für den PV-Überschuss nutzt du die SG-Ready-Schnittstelle plus Energiemanager.

Rechtsgrundlage: § 6 (Wärmepumpe & GEG); § 14a EnWG

Verwandt: JAZ (Jahresarbeitszahl) · Heizstab

Wechselrichter

Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom deiner Solarmodule in netzüblichen Wechselstrom um – ohne ihn läuft im Haus nichts. Er ist das Herzstück und meist das Bauteil, das zuerst ausfällt: Rechne mit rund 10–15 Jahren Lebensdauer, also ein bis zwei Austauschen über die Lebenszeit der Anlage. Bei Steckersolar zählt hier die Grenze von 800 VA Einspeiseleistung (bewusst 'VA', nicht 'Watt').

Verwandt: Nennleistung (kWp) · Balkonkraftwerk / Steckersolar

Wirkleistungsbegrenzung (60-%-Regel)

Neue PV-Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen seit dem 25.02.2025 (Solarspitzengesetz) höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen – gedrosselt wird also die Einspeiseleistung, nicht dein Eigenverbrauch. Der Deckel gilt für Anlagen mit Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag; Anlagen in der Direktvermarktung sind davon nicht erfasst, dort greifen stattdessen die Pflichten der Direktvermarktung (§ 9 Abs. 2 EEG). Wie hoch der Ertragsverlust ausfällt, hängt an der Ausrichtung und am Eigenverbrauch: Für Volleinspeiser ohne Speicher nennt der Solarenergie-Förderverein bis zu rund 5,5 % bei Südausrichtung (Berechnung Frank Hergert, Stand 16.06.2026); für Ost-West-Dächer werden 1–2 % genannt, diese Zahl geht allerdings auf eine nirgends veröffentlichte Simulation zurück. Ein Speicher allein drückt den Verlust nicht automatisch unter 2 % – die HTW Berlin hat für die strengere 50-%-Grenze gezeigt, dass bei 5 kW Anlage und 5 kWh Speicher mit einfacher Sofortladung rund 8 % Abregelungsverlust bleiben und erst die prognosebasierte Ladung sie auf rund 2 % senkt (HTW Berlin, 2016). Sobald du ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox hast, fällt die 60-%-Grenze weg. Wichtig: Die frühere 70-%-Regel wurde schon mit dem EEG 2023 abgeschafft, und Ü20-/Bestandsanlagen sind von der 60-%-Grenze ausgenommen.

Rechtsgrundlage: Solarspitzengesetz (seit 25.02.2025); § 9 EEG

Verwandt: Eigenverbrauchsquote

Zählerschrank / TAB

Der Zählerschrank ist der Verteilerkasten, in dem dein Stromzähler sitzt; die TAB sind die Technischen Anschlussbedingungen deines Netzbetreibers, die vorgeben, wie er auszusehen hat. Eine generelle Austauschpflicht für alte Schränke gibt es nicht — aber jede wesentliche Änderung beendet den Bestandsschutz: PV-Einspeisung, Wallbox, Wärmepumpe, steuerbare Verbraucher nach §14a EnWG, Leistungserhöhung oder die Umstellung von ein- auf dreiphasig. Dann muss der Zählerplatz auf aktuellen Stand (eHZ-Zählerplatz, Platz fürs Smart-Meter-Gateway, SLS-Schalter). Ohne konformen Zählerplatz gibt es keine Inbetriebsetzung — plane die Kosten also von Anfang an ein.

Rechtsgrundlage: VDE-AR-N 4100 i.V.m. TAB des Netzbetreibers, § 20 NAV

Verwandt: Inbetriebsetzung · Messstellenbetreiber

Zweirichtungszähler

Ein Zweirichtungszähler misst getrennt, wie viel Strom du aus dem Netz beziehst und wie viel du einspeist – das braucht jede PV-Anlage, die Überschuss abgibt. Er muss vor der Inbetriebnahme deiner Anlage gesetzt sein und wird vom Messstellenbetreiber gestellt. Als moderne Messeinrichtung liegt sein Messentgelt bei maximal 25 €/Jahr; bei einem iMSys über 7–15 kW können es rund 50 €/Jahr sein.

Rechtsgrundlage: § 32 MsbG

Verwandt: Moderne Messeinrichtung (mME) · Intelligentes Messsystem (iMSys) / Smart Meter

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