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Speicher-Hersteller insolvent: Was aus deiner Garantie wird

Warum die 10-Jahres-Garantie auf dem Datenblatt in der Insolvenz fast nichts wert ist — und welcher Anspruch dir bleibt.

30. JULI 2026 · AKTUALISIERT 27. AUGUST 2026 · 4 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Wandmontierter Heimspeicher in einem Hauswirtschaftsraum, warmes Abendlicht durch das Fenster (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

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Ein Batteriespeicher wird mit einem Versprechen verkauft: zehn Jahre Garantie, manchmal fünfzehn, oft mit einer Zusage zur Restkapazität. Das ist ein starkes Verkaufsargument — und genau deshalb lohnt der nüchterne Blick darauf, was davon übrig bleibt, wenn der Hersteller nicht mehr zahlungsfähig ist. Der Fall Varta hat diese Frage gerade wieder in viele Hauswirtschaftsräume getragen: Die Varta AG hat am 24. Juli 2026 beim Amtsgericht Stuttgart ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, am 28. Juli 2026 hat das Gericht Rechtsanwalt Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Betroffen ist auch die Varta Storage GmbH, in der das Heimspeicher- und Energiemanagement-Geschäft liegt; der Bereich Varta Consumer Batteries hat keinen Antrag gestellt. Der Geschäftsbetrieb läuft nach Unternehmensangaben weiter (Quelle: VARTA AG, Pressemitteilungen vom 24. und 28.07.2026).

Diesen Artikel schreiben wir nicht über Varta. Wir schreiben ihn über die Mechanik dahinter — sie ist bei jedem Hersteller dieselbe, und die Speicher- und Wechselrichter-Branche hat in den letzten Jahren mehr als einen Namen verloren.

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge

Der wichtigste Satz zuerst: Die Herstellergarantie ist freiwillig, die Gewährleistung ist Gesetz. Beide haben unterschiedliche Schuldner — und das entscheidet, wen die Insolvenz trifft.

  • Herstellergarantie — eine zusätzliche Zusage des Herstellers, geregelt in § 443 BGB: Sie tritt „zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung“ hinzu. Der Hersteller bestimmt Inhalt und Dauer selbst. Schuldner ist er — und nur er.
  • Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftung) — die schuldet dir der Verkäufer. Bei einer PV-Anlage mit Speicher ist das in der Regel der Fachbetrieb, der geliefert und montiert hat, nicht der Hersteller.

Geht der Hersteller insolvent, wird deine Garantie zu einer Forderung im Verfahren. Nach § 38 InsO dient die Insolvenzmasse den Gläubigern, die „einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch“ haben. Übersetzt: Du darfst dich anmelden und wirst quotal bedient. Bei Verbraucherforderungen liegt die Quote in der Praxis meist im einstelligen Prozentbereich. Ein Austauschgerät bekommst du daraus nicht.

Ehrliche Einordnung: Eine Herstellergarantie ist genau so viel wert wie die Bilanz des Herstellers zum Zeitpunkt des Defekts — nicht so viel, wie die Zahl auf dem Datenblatt suggeriert. Deshalb ist ein Aufpreis für „15 statt 10 Jahre Garantie“ kein Qualitätsbeweis, sondern eine Wette auf die Lebensdauer eines Unternehmens.

Was dir bleibt: der Anspruch gegen deinen Verkäufer

Die gute Nachricht ist die unbekanntere. Dein Fachbetrieb bleibt in der Haftung, auch wenn sein Lieferant weg ist. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der Hersteller nicht mehr liefert — das ist sein Beschaffungsrisiko, nicht deins.

Wie lange, hängt davon ab, was du rechtlich gekauft hast:

  • Reiner Kauf (du hast das Gerät gekauft und selbst oder getrennt montieren lassen): zwei Jahre ab Ablieferung, § 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB.
  • Lieferung und Montage aus einer Hand — das ist bei PV-Anlagen der Normalfall und wird regelmäßig als Werkvertrag behandelt: Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten fünf Jahre „bei einem Bauwerk“, gerechnet ab der Abnahme. Für Werke ohne Bauwerksbezug sind es nach Nr. 1 zwei Jahre.

Ob deine Anlage als Bauwerk gilt, entscheidet der Einzelfall — je fester und dauerhafter sie mit dem Gebäude verbunden ist, desto eher. Wichtig für dich ist die praktische Folge: Rechne nicht automatisch mit zwei Jahren. Bei einer fest verbauten Anlage mit Abnahmeprotokoll ist die Fünf-Jahres-Frist der realistischere Ausgangspunkt — und das Abnahmeprotokoll ist das Dokument, das den Fristbeginn belegt.

Was du jetzt konkret tun solltest

Nichts davon ist dringend, wenn dein Speicher läuft. Aber es kostet dich eine halbe Stunde und macht den Unterschied, wenn er es eines Tages nicht mehr tut.

  • Ordner vollständig machen: Rechnung, Auftragsbestätigung, Abnahmeprotokoll mit Datum, Garantieurkunde, Seriennummern von Speicher und Wechselrichter, Inbetriebnahmeprotokoll. Als Scan, nicht nur auf Papier im Keller.
  • Fristbeginn notieren: Datum der Abnahme (Werkvertrag) beziehungsweise der Lieferung (Kauf). Ohne dieses Datum kannst du später nicht argumentieren.
  • Mängel schriftlich melden, sobald sie auftreten — an den Verkäufer, mit Datum, per E-Mail. Ein Telefonat ist später nichts wert.
  • Monitoring anschauen: Nachlassende Kapazität sieht man in den Ladezyklen und der nutzbaren Energie, lange bevor der Speicher ausfällt. Wer eine Kapazitätsgarantie hat, braucht Messwerte aus der Zeit, in der die Frist noch lief.
  • Beim Neukauf: Frag nach der Ersatzteil- und Software-Versorgung und danach, wer den Service leistet — der Hersteller oder dein Betrieb. Ein Betrieb, der selbst repariert und Ersatzgeräte am Lager hat, ist mehr wert als zusätzliche Garantiejahre auf dem Papier.

Und wenn der Fachbetrieb selbst insolvent ist?

Dann bricht die Kette. Deine Gewährleistungsansprüche richten sich gegen ein Unternehmen, das nicht mehr zahlt — und du landest in derselben Insolvenztabelle wie oben. In diesem Fall ist die Herstellergarantie plötzlich das, was du hast: Sie ist ein eigener Anspruch gegen den Hersteller und deshalb auch dann noch nutzbar, wenn dein Installateur weg ist.

Deshalb die eigentliche Lehre: Garantie und Gewährleistung sind nicht Alternativen, sondern zwei Reißleinen. Wertvoll ist nicht die längere Zahl, sondern dass beide Seiten der Kette solide sind — ein etablierter Hersteller und ein Betrieb aus deiner Region, der noch da ist, wenn du in acht Jahren anrufst. Wenn du zwischen einem namenlosen Speicher mit 15 Jahren Garantie und einem verbreiteten Modell mit 10 Jahren wählst: nimm das verbreitete.

Wie du beim Kauf systematisch prüfst, welche Zusagen in einem Angebot belastbar sind und welche nur schön klingen, gehen wir in den Modulen im Mitgliederbereich Schritt für Schritt durch — samt Checkliste für die Abnahme, mit der du das Datum sauber dokumentierst.

Quelle & weiterführend: VARTA AG — Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (28.07.2026)

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Häufige Fragen

Ist meine Herstellergarantie weg, wenn der Hersteller insolvent ist?

Rechtlich besteht sie weiter, praktisch bringt sie meist wenig. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers (§ 443 BGB); mit der Insolvenz wird sie zu einer Forderung im Verfahren (§ 38 InsO), die nur mit der Insolvenzquote bedient wird — bei Verbrauchern in der Praxis meist einstellige Prozent. Ein Austauschgerät ist daraus nicht zu erwarten.

Wer haftet für Mängel, wenn der Hersteller ausfällt?

Dein Verkäufer, also in der Regel der Fachbetrieb, der geliefert und montiert hat. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen ihn, nicht gegen den Hersteller. Dass sein Lieferant insolvent ist, ist sein Beschaffungsrisiko und entlastet ihn nicht.

Wie lange kann ich Mängel am Speicher geltend machen?

Beim reinen Kauf zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB). Wurde die Anlage samt Montage aus einer Hand geliefert und ist sie dauerhaft mit dem Gebäude verbunden, gilt regelmäßig Werkvertragsrecht: fünf Jahre ab Abnahme bei einem Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), sonst zwei Jahre (Nr. 1). Deshalb ist das Abnahmeprotokoll mit Datum so wichtig.

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