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Splitklimaanlage statt Wärmepumpe: Was sie kann — und was nicht

Technisch ist sie wirklich eine Wärmepumpe. Als Ersatz für deine Heizung taugt sie trotzdem selten.

31. JULI 2026 · AKTUALISIERT 27. AUGUST 2026 · 4 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Modernes Wohnhaus mit Solarmodulen auf dem Dach und einer Luft-Wärmepumpe an der Fassade im Abendlicht (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

🎧 Lieber hören statt lesen? Dieser Beitrag, eingesprochen mit der KI-Stimme von Axel — KI-generiertes Audio.

Eine Wärmepumpe kostet im Median rund 35.000 Euro, bevor eine Förderung greift. Ein Split-Klimagerät gibt es ab etwa 1.500 Euro — und es heizt. Seit dem 29. Juli 2026 ist obendrein die 65-Prozent-Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz gestrichen, die Wahl der Heizung also freier als seit Jahren. Kein Wunder, dass die Frage kommt: Tut es nicht auch eine Klimaanlage?

Die ehrliche Antwort ist zweigeteilt. Für einzelne Räume: ja, oft sogar richtig gut. Als Ersatz für deine Heizung: fast nie.

Technisch ist sie tatsächlich eine Wärmepumpe

Ein reversibles Split-Klimagerät ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Es zieht Wärme aus der Außenluft und gibt sie direkt an die Raumluft ab. Der Unterschied zur klassischen Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt darin, was fehlt: kein Wasserkreis, keine Heizkörper, kein Pufferspeicher. Die Wärme geht ohne Umweg in den Raum.

Effizient ist das durchaus. Split-Geräte erreichen im Heizbetrieb einen SCOP von etwa 4 bis 5 — aus einer Kilowattstunde Strom werden vier bis fünf Kilowattstunden Wärme. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt in der Praxis eher bei 3 bis 4, weil sie zusätzlich Wasser auf Vorlauftemperatur bringen muss. Das ist kein Marketing-Effekt, sondern schlicht der eingesparte Umweg.

Die drei Grenzen, an denen es scheitert

  • Kein Warmwasser. Die Verbraucherzentrale ist da eindeutig: Warmwasserbereitung ist mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe nicht möglich, dafür brauchst du ein separates System. Dein Kessel oder Durchlauferhitzer bleibt also stehen — samt Grundgebühr und Wartung.
  • Nur der Raum, in dem es hängt. Ein Innengerät wärmt einen Raum. Bad, Flur und Schlafzimmer hinter geschlossener Tür bleiben kalt. Für jeden weiteren Raum brauchst du ein weiteres Innengerät, eine weitere Kälteleitung und eine weitere Rechnung.
  • Schwach genau dann, wenn du sie brauchst. Bei sehr niedrigen Außentemperaturen sinkt die Effizienz — also an den Tagen, an denen die Heizlast am höchsten ist.

Die Verbraucherzentrale fasst das als „begrenzte Eignung für die Vollheizung in deutschen Klimaverhältnissen“ zusammen. Dazu kommen die weichen Punkte, die in keinem Datenblatt stehen: spürbare Luftbewegung, trockenere Raumluft und ein Innengerät, das man hört.

Der PV-Dreh: im Sommer stark, im Winter schwach

Hier wird es für dich als PV-Besitzer interessant — und zwar in beide Richtungen.

Kühlen im Sommer ist der Idealfall. Der Kühlbedarf ist genau dann am größten, wenn dein Dach am meisten liefert: mittags, wolkenlos, heiß. Das ist einer der wenigen Verbraucher im Haus, der fast von allein zum Eigenverbrauch passt — ohne Speicher, ohne Zeitsteuerung, ohne dass du irgendetwas verschieben musst.

Heizen im Winter ist der umgekehrte Fall. Dein Wärmebedarf ist im Januar am höchsten und deine Ernte am niedrigsten. Wer ein Klimagerät kauft, um „mit dem eigenen Solarstrom zu heizen“, bezieht den Winterstrom fast vollständig aus dem Netz. Rechne deshalb mit deinem Netzstrompreis, nicht mit deinen Erzeugungskosten — sonst rechnest du dir die Anlage schön. Wie sich das gegen Heizstab und Wärmepumpe schlägt, steht ausführlich in unserem Beitrag Heizen mit PV.

Recht und Förderung: der Stand im Sommer 2026

Rechtlich ist der Weg frei. Das Gebäudemodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) hebt mit Artikel 1 die §§ 71 sowie 71b bis 72 GEG auf, in Kraft seit dem 29. Juli 2026. Eine pauschale 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gibt es damit nicht mehr. Baust du stattdessen einen neuen Gas- oder Ölkessel ein, greift die Bio-Treppe: mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Selbst einbauen darfst du nichts. Am Kältekreis darf ausschließlich ein zertifizierter Kälte-Klima-Fachbetrieb arbeiten — F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 in Verbindung mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Sachkundenachweis Kategorie II. Zur Miete kommt die Erlaubnis des Vermieters dazu: Die Außeneinheit hängt dauerhaft an der Fassade, und die Wand wird durchbohrt.

Eine Randnotiz, die oft falsch erzählt wird: Zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG wird ein Klimagerät erst ab 4,2 kW Netzanschlussleistung. Einzelne Split-Geräte liegen meist darunter — bei einer Multi-Split-Anlage lohnt der Blick ins Datenblatt.

Zur Förderung eine Warnung. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe kann grundsätzlich unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude fallen. Aber die Konditionen haben sich am 21. Juli 2026 geändert: Jede Ratgeberseite, die dir „bis zu 70 Prozent“ und „30.000 Euro förderfähige Kosten“ verspricht, beschreibt den Stand bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr. Wir nennen hier bewusst keinen Satz — eine Förderzahl, die beim Lesen schon überholt ist, ist schlechter als gar keine. Lass sie dir vom Fachbetrieb schriftlich mit Datum bestätigen. Und rechne nicht damit, dass das Gerät neben dem laufenden Gaskessel gefördert wird: Die Förderung zielt auf den Heizungstausch, nicht auf die Ergänzung.

Fazit

Als Zweitheizung für ein oder zwei Räume — Homeoffice, Wohnzimmer, ausgebautes Dachgeschoss — ist ein Split-Gerät oft die vernünftigste Lösung am Markt: 1.500 bis 4.500 Euro pro Gerät statt einer fünfstelligen Sanierung, in einem Tag montiert. Und die Kühlung im Sommer bekommst du dazu, angetrieben von deinem eigenen Strom.

Als Ersatz für die Heizung im typischen Bestandshaus mit Heizkörpern und Warmwasser aus dem Kessel ist sie es nicht. Wer dir das verspricht, verkauft dir ein Gerät und keine Heizung. Wie du eine Wärmeentscheidung Position für Position durchrechnest — Heizlast, Vorlauftemperatur, Jahresarbeitszahl —, steht in den Modulen im Mitgliederbereich.

Quelle & weiterführend: Verbraucherzentrale — Wärmepumpen im Vergleich

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Häufige Fragen

Kann eine Splitklimaanlage eine Wärmepumpe ersetzen?

Für einzelne Räume ja, als Vollheizung fast nie. Ein Split-Gerät ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe mit einem SCOP von etwa 4 bis 5, kann aber kein Warmwasser bereiten und wärmt nur den Raum, in dem das Innengerät hängt. Die Verbraucherzentrale spricht von einer begrenzten Eignung für die Vollheizung in deutschen Klimaverhältnissen.

Darf ich seit dem GModG frei wählen, womit ich heize?

Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) hebt mit Artikel 1 die §§ 71 sowie 71b bis 72 GEG auf, in Kraft seit dem 29. Juli 2026 — eine pauschale 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gibt es damit nicht mehr. Für neu eingebaute Gas- und Ölkessel gilt aber die Bio-Treppe: mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Darf ich eine Splitklimaanlage selbst installieren?

Nein. Am Kältekreis darf nur ein zertifizierter Kälte-Klima-Fachbetrieb mit Sachkundenachweis der Kategorie II arbeiten — geregelt in der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 zusammen mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Zur Miete brauchst du zusätzlich die Erlaubnis des Vermieters, weil die Außeneinheit fest an der Fassade montiert und die Wand durchbohrt wird.

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