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Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ab 29. Juli 2026 für deine Heizung gilt

Die 65-Prozent-Regel ist Geschichte — an ihre Stelle tritt eine Stufenpflicht, die erst 2029 beginnt.

29. JULI 2026 · AKTUALISIERT 27. AUGUST 2026 · 3 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Luft-Wärmepumpe an der Fassade eines modernen Wohnhauses mit Garten im Abendlicht (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

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Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10.07.2026 beschlossen, erste Teile treten am 29.07.2026 in Kraft. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab, das die meisten unter dem Namen Heizungsgesetz kennen. Wenn du gerade über Wärmepumpe, Speicher oder eine neue Heizung nachdenkst, ändert sich damit die Ausgangslage — nicht unbedingt die Antwort.

Wir haben uns die Punkte angesehen, die für ein normales Ein- oder Zweifamilienhaus zählen. Was hier steht, ist gegen das GEG-Infoportal des Bundes und die Zusammenfassung des BDEW geprüft. Wo die Quellen noch auseinandergehen — etwa bei der geplanten Grüngasquote — lassen wir es bewusst weg, statt zu raten.

Die 65-Prozent-Regel ist gestrichen

Der Kern zuerst: Die Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft, entfällt ersatzlos. Damit ist auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung vom Tisch, über die sich zwei Jahre lang alle den Kopf zerbrochen haben. Du entscheidest selbst, was in den Keller kommt: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse — oder eben doch Gas oder Öl.

Gestrichen ist auch der § 72 GEG. Er verlangte bisher, dass Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen. Deine alte Heizung darf jetzt altersunabhängig weiterlaufen, solange sie funktioniert und du sie reparieren lassen kannst. Auch die Austauschfrist nach einem Eigentümerwechsel ist weg.

Der Haken: die Bio-Treppe ab 2029

Wahlfreiheit heißt nicht Sorgenfreiheit. An die Stelle der 65-Prozent-Pflicht tritt eine gestaffelte Anforderung an Gas- und Ölheizungen, die sogenannte Bio-Treppe. Der Anteil biogener beziehungsweise klimaneutraler Brennstoffe steigt in vier Stufen:

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent

Unter bestimmten Voraussetzungen können thermische Solaranlagen oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung die Bio-Treppe ersetzen. Ehrliche Einordnung: Wer heute eine reine Gasheizung einbaut, verschiebt die Frage um drei Jahre und wettet darauf, dass biogene Brennstoffe dann günstig verfügbar sind. Das ist eine Wette, keine Planung.

Neubau und Förderung: zwei Stichtage, die Geld kosten

Für Neubauten wird das Nullemissionsgebäude zum Standard — ab dem 01.01.2028 für öffentliche Nichtwohngebäude, ab dem 01.01.2030 für alle Neubauten. Wenn du in den nächsten Jahren baust, ist eine PV-Anlage auf dem Dach damit ohnehin die naheliegende Lösung, auch ohne bundesweite Solarpflicht.

Parallel dazu hat die KfW ihr Antragsportal für die Bundesförderung für effiziente Gebäude am 21.07.2026 zu neuen Konditionen wieder geöffnet. Die wichtigsten Zahlen für den Heizungstausch:

  • Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro.
  • Ab Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
  • Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
  • Je minderjährigem Kind werden 10.000 Euro vom Einkommen abgezogen — Familien rutschen dadurch oft eine Stufe höher.
  • Der maximale Gesamtfördersatz steigt von 70 auf 80 Prozent; der Klimageschwindigkeitsbonus liegt seit dem 21.07.2026 bei 16 Prozent und sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er im August 2028 ausläuft.

Für Haushalte unter 30.000 Euro Einkommen ist die Förderung damit besser geworden, für alle anderen etwas schlechter. Prüfe die aktuellen Konditionen vor dem Antrag direkt bei der KfW, die Sätze sind jetzt beweglich.

Was das für deine PV-Anlage heißt

Wirtschaftlich hat sich für die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe wenig geändert — nur der Zwang ist weg. Eine Wärmepumpe bleibt die einzige Heiztechnik, die deinen eigenen Solarstrom direkt in Wärme umsetzt und damit deinen Eigenverbrauch spürbar hebt. Genau das ist der Hebel, an dem sich eine PV-Anlage heute rechnet, nicht die Einspeisevergütung.

Und die ehrliche Gegenrichtung: Wenn deine Gasheizung erst zehn Jahre alt ist und zuverlässig läuft, musst du sie jetzt nicht herausreißen. Der Austauschzwang ist weg. Sinnvoller ist es dann, zuerst die PV-Anlage zu planen und den Heizungstausch vorzubereiten — Heizlast, Vorlauftemperatur, Platz für den Pufferspeicher. Wie gut das zusammenspielt, haben wir in unserem Beitrag Heizen mit PV aufgedröselt.

Im Mitgliederbereich findest du den Normenkatalog mit den Pflichten rund um Wärmepumpe, Netzanschluss und Förderung — jede Angabe mit Fundstelle und Stand.

Quelle & weiterführend: GEG-Infoportal des Bundes — Gebäudemodernisierungsgesetz

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, dessen erste Teile am 29.07.2026 in Kraft treten, entfällt die Pflicht, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Damit entfällt auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.

Muss ich meine über 30 Jahre alte Gasheizung austauschen?

Nein. Der § 72 GEG, der die Außerbetriebnahme von Öl- und Gas-Konstanttemperaturkesseln nach 30 Jahren verlangte, wird gestrichen. Bestandskessel dürfen altersunabhängig weiterlaufen, solange sie funktionieren. Auch die Austauschpflicht nach einem Eigentümerwechsel entfällt.

Welche Beimischungsquoten gelten künftig für Gas- und Ölheizungen?

Die sogenannte Bio-Treppe sieht mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können thermische Solaranlagen oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung diese Anforderung ersetzen.

Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026?

Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro und ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro; je minderjährigem Kind werden 10.000 Euro vom Einkommen abgezogen. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, der maximale Gesamtfördersatz bei 80 Prozent.

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