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Wärmepumpen-Förderung 2027: Ab Januar entscheidet die Herkunft über den halben Zuschuss

Die Grundförderung sinkt von 30 auf 15 Prozent — zurück auf 30 kommt nur, wessen Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU hat.

21. AUGUST 2026 · AKTUALISIERT 27. AUGUST 2026 · 4 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Luft-Wärmepumpe an der Fassade eines modernen Wohnhauses, Garten im Abendlicht (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

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Wenn du Photovoltaik auf dem Dach hast oder planst, ist die Wärmepumpe meistens der nächste logische Schritt: Sie macht aus deinem Solarstrom Wärme und hebt den Eigenverbrauch spürbar an. Über die Wirtschaftlichkeit entscheidet dabei nicht nur der Stromtarif, sondern auch der Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Und der ändert sich zum Jahreswechsel gleich an drei Stellen.

Grundlage ist die Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026, in Kraft seit dem 21. Juli 2026. Wir haben die relevanten Nummern gelesen und nachgerechnet, was der Antragszeitpunkt bei der Wärmepumpen-Förderung 2027 tatsächlich wert ist.

Die Grundförderung halbiert sich — und der Ausgleich hängt am Herkunftsland

Heute bekommt jede förderfähige Wärmepumpe 30 Prozent Grundförderung. Ab Quartal 1 2027 gilt für elektrisch angetriebene Wärmepumpen abweichend ein Fördersatz von 15 Prozent (Nummer 8.4.1 Buchstabe c der Richtlinie).

Diese Kürzung wird nicht für alle ausgeglichen. Neu eingeführt wird ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten — er wird ab Quartal 1 2027 nur gewährt, „wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat“ (Nummer 8.4.6). In der Präambel begründet das Ministerium das mit lokaler Wertschöpfung, technologischer Souveränität und resilienten Lieferketten.

Unterm Strich heißt das: Eine Wärmepumpe mit EU-Ursprung landet wieder bei 30 Prozent. Eine ohne bleibt bei 15 Prozent. Zwei Dinge sind dabei ehrlicherweise noch offen — und das schreiben wir lieber hin, als es zu glätten:

  • Die Richtlinie nennt hier kein tagesgenaues Datum, sondern nur „ab Quartal 1 2027“. Frühestens greift die Änderung also am 1. Januar 2027.
  • Was genau als „Ursprung in der Union“ gilt, regelt laut Richtlinie das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“. Verlass dich hier nicht auf die Werbeaussage eines Herstellers, sondern auf dessen Nachweis.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus läuft in festen Stufen aus

Der zweite Baustein ist der Klimageschwindigkeits-Bonus. Ihn bekommen nur selbstnutzende Eigentümer, und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung (ohne Altersgrenze) oder einer funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Die Stufen stehen fest in Nummer 8.4.4:

  • 21.07.2026 bis 31.01.2027: 16 Prozentpunkte
  • 01.02.2027 bis 31.07.2027: 12 Prozentpunkte
  • 01.08.2027 bis 31.01.2028: 8 Prozentpunkte
  • 01.02.2028 bis 31.07.2028: 4 Prozentpunkte
  • ab 01.08.2028: kein Bonus mehr

Dazu kommt für selbstnutzende Eigentümer der Einkommens-Bonus: 40 Prozentpunkte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, 30 Prozentpunkte über 30.000 bis 40.000 Euro, 10 Prozentpunkte über 40.000 bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom anzusetzenden Einkommen einmalig pauschal 10.000 Euro abgezogen. Gedeckelt ist die Summe aller Bausteine bei 80 Prozent (Einkommen bis 30.000 Euro, bis 40.000 Euro inklusive Familienzuschlag) und bei 70 Prozent darüber.

Auch der förderfähige Höchstbetrag schrumpft

Die dritte Änderung wird leicht übersehen, kostet aber ebenfalls Geld. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung sind derzeit höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit förderfähig, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich — jeweils zum 1. Februar und 1. August — um 750 Euro: auf 27.250 Euro (ab 01.02.2027), 26.500 Euro (ab 01.08.2027), 25.750 Euro (ab 01.02.2028) und so weiter, bis auf 22.000 Euro ab dem 1. August 2030. „Förderfähig“ heißt dabei nie „der komplette Rechnungsbetrag“: Gefördert wird bis zu dieser Obergrenze, nicht jeder Euro im Angebot.

Was heißt das für dich?

Ein Rechenbeispiel, damit die Prozentpunkte greifbar werden. Angenommen, du bist selbstnutzender Eigentümer, deine funktionstüchtige Gasheizung ist über 20 Jahre alt, dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt über 50.000 Euro (kein Einkommens-Bonus), und die Wärmepumpe kostet 30.000 Euro:

  • Antrag bis 31.12.2026: 30 % + 16 % = 46 Prozent auf maximal 28.000 Euro → 12.880 Euro Zuschuss.
  • Antrag ab 01.02.2027, Wärmepumpe mit EU-Ursprung: 15 % + 15 % + 12 % = 42 Prozent auf maximal 27.250 Euro → 11.445 Euro.
  • Antrag ab 01.02.2027, Wärmepumpe ohne EU-Ursprung: 15 % + 12 % = 27 Prozent auf maximal 27.250 Euro → 7.357,50 Euro.

Das Warten kostet in diesem Beispiel also rund 1.435 Euro, wenn du ein EU-Gerät wählst — und rund 5.523 Euro, wenn nicht. Die Herkunft des Geräts wiegt ab 2027 schwerer als der Zeitpunkt.

Und jetzt der ehrliche Teil: Die Förderquote ist nicht der Hebel, der über den Erfolg einer Wärmepumpe entscheidet. Ob sich das Gerät bei dir rechnet, hängt an der nötigen Vorlauftemperatur, an den Heizflächen, an der Gebäudehülle und daran, wie gut du die Wärmepumpe mit deinem PV-Strom und deinem Speicher zusammenspielen lässt. Ein hoher Zuschuss macht ein unpassendes Haus nicht zum guten Wärmepumpen-Fall. Lass dir Heizlast und Vorlauftemperatur ausrechnen, bevor du dich am Fördersatz orientierst — und wenn diese Rechnung ohnehin passt, ist ein Antrag noch in diesem Jahr die günstigere Variante.

Wie du PV, Speicher und Wärmepumpe sinnvoll koppelst, haben wir in Heizen mit PV auseinandergenommen. Weitere geprüfte Einordnungen zu Förderung, Normen und Technik findest du in unserem Mitgliederbereich.

Quelle & weiterführend: BMWE — Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung noch bis Ende Januar 2027?

Bis zum 31. Januar 2027 gilt eine Grundförderung von 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten und je nach Einkommen einen Einkommens-Bonus von 40, 30 oder 10 Prozentpunkten erhalten. Die Gesamtförderung ist auf 80 Prozent gedeckelt (bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, bis 40.000 Euro inklusive Familienzuschlag) beziehungsweise auf 70 Prozent darüber. Förderfähig sind bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Was ändert sich ab 2027 bei der Wärmepumpen-Förderung?

Ab Quartal 1 2027 sinkt die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Gleichzeitig gibt es einen neuen Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat. Ein EU-Gerät kommt damit wieder auf 30 Prozent, ein Gerät ohne EU-Ursprung bleibt bei 15 Prozent. Ein tagesgenaues Datum nennt die Förderrichtlinie an dieser Stelle nicht, sondern nur 'Quartal 1 2027'.

Wann läuft der Klimageschwindigkeits-Bonus aus?

Er sinkt in vier Stufen: 16 Prozentpunkte vom 21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027, 12 Prozentpunkte vom 1. Februar bis 31. Juli 2027, 8 Prozentpunkte vom 1. August 2027 bis 31. Januar 2028 und 4 Prozentpunkte vom 1. Februar bis 31. Juli 2028. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.

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