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Preise & Vergütung

4,79 Cent für den Solarpark, 7,70 für dein Dach — was der Ausschreibungspreis wirklich sagt

Warum der meistzitierte Solarpreis nicht der Maßstab für deine Anlage ist.

19. AUGUST 2026 · AKTUALISIERT 27. AUGUST 2026 · 4 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Einfamilienhaus mit Photovoltaik auf dem Dach, dahinter am Horizont ein großer Freiflächen-Solarpark im Abendlicht (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

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Am 18. August 2026 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,79 Cent pro Kilowattstunde. Dein Dach bekommt für den eingespeisten Strom 7,70 Cent. Beide Zahlen sind korrekt — und der Vergleich, den fast jeder daraus zieht, ist trotzdem falsch.

Diese Zahl wird dir in den nächsten Monaten immer wieder begegnen, weil sie im Streit um die EEG-Novelle 2027 als Argument dient: Solarstrom sei so billig geworden, dass eine Förderung für private Dächer nicht mehr zu rechtfertigen sei. Es lohnt sich deshalb, einmal genau zu verstehen, was diese 4,79 Cent eigentlich sind.

Was bei der Ausschreibung wirklich passiert

Große Solaranlagen auf Freiflächen bekommen keine feste Vergütung. Sie müssen sich um ihre Förderung bewerben. Zum Gebotstermin 1. Juli 2026 hatte die Bundesnetzagentur 2.134.567 Kilowatt ausgeschrieben. Eingegangen sind 401 Gebote über zusammen 3.170 Megawatt — deutlich mehr, als zu vergeben war. Den Zuschlag bekamen die 261 günstigsten Gebote.

  • Durchschnittlicher Zuschlagswert: 4,79 ct/kWh
  • Spanne der bezuschlagten Gebote: 4,38 bis 4,97 ct/kWh
  • Vorrunde (Gebotstermin 1. März 2026): 4,94 ct/kWh

Weil mehr geboten als ausgeschrieben wird, sinkt der Preis. Genau dafür ist das Verfahren gebaut. Wer zu teuer bietet, geht leer aus — 140 Gebote sind in dieser Runde durchgefallen.

Wichtig für das Verständnis: Der Zuschlagswert ist ein anzulegender Wert, kein Auszahlungsbetrag. Ein Solarpark verkauft seinen Strom an der Börse und bekommt vom Netzbetreiber nur die Differenz zum Marktwert dazu (gleitende Marktprämie). Liegt der Börsenpreis über 4,79 Cent, fließt kein Fördergeld.

Warum dein Dach 7,70 Cent bekommt

Für Anlagen auf Gebäuden gibt es keine Ausschreibung, sondern einen festen Satz. Für Inbetriebnahmen zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 zahlt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur:

  • Überschusseinspeisung: 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh für den Anteil bis 40 kW, 5,44 ct/kWh für den Anteil bis 100 kW
  • Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh bis 10 kW, 10,24 ct/kWh für den Anteil bis 40 kW

Damit man die Zahlen sauber nebeneinanderlegen kann, muss man sie auf dieselbe Größe bringen. Die 7,70 Cent sind bereits der ausgezahlte Betrag. Der zugehörige anzulegende Wert liegt bei 8,10 Cent — nach § 53 EEG wird er um 0,4 ct/kWh gekürzt, wenn du die feste Einspeisevergütung statt der Direktvermarktung nimmst. Diese 0,4 Cent sind die Pauschale dafür, dass dir der Netzbetreiber die Vermarktung abnimmt.

Der ehrliche Vergleich lautet also: 4,79 Cent für den Solarpark, 8,10 Cent für dein Dach. Die Kleinanlage ist rund 70 Prozent teurer.

Woher der Unterschied kommt

Der Abstand ist kein Zufall und keine Bevorzugung — er bildet reale Kostenunterschiede ab:

  • Größe. Ein Freiflächenprojekt baut mehrere Megawatt am Stück mit Standardtechnik, einem Kran und einer Kolonne. Deine Anlage ist ein Einzelauftrag mit Gerüst, Dachbegehung und individueller Planung.
  • Montage. Module auf ein Feld zu stellen ist billiger, als sie auf ein geneigtes Ziegeldach zu bringen.
  • Fixkosten. Anmeldung, Zählerschrank, Netzanschluss, Dokumentation fallen bei 8 kWp fast genauso an wie bei 800 kWp — verteilen sich aber auf ein Hundertstel der Kilowattstunden.
  • Ausrichtung. Ein Solarpark wird nach Ertrag ausgerichtet. Dein Dach zeigt dorthin, wohin es der Architekt gebaut hat.

Anders gesagt: Der Ausschreibungswert misst, was Solarstrom unter Idealbedingungen kostet. Er misst nicht, was er auf deinem Dach kostet.

Was das für dich heißt

Und jetzt die Zahl, auf die es bei dir tatsächlich ankommt — denn sie taucht in der ganzen Debatte gar nicht auf. Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch zahlte im April 2026 laut BDEW-Strompreisanalyse im Schnitt 37,0 Cent pro Kilowattstunde.

Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst, ist rund 37 Cent wert. Jede, die du einspeist, bringt 7,70 Cent. Der Abstand zwischen diesen beiden Zahlen ist der ganze Punkt einer Dachanlage — nicht der Abstand zum Solarpark.

Daraus folgt sehr konkret:

  • Die Einspeisevergütung ist nicht dein Geschäftsmodell, sondern die Restverwertung für den Strom, den du gerade nicht brauchst. Wer eine Anlage danach auslegt, optimiert die falsche Zahl.
  • Sinkende Ausschreibungswerte machen deine Anlage nicht unwirtschaftlich. Sie sagen etwas über Solarparks aus. Deine Rechnung hängt am Strompreis, am Eigenverbrauchsanteil und an deinen Anschaffungskosten.
  • Der politische Druck ist trotzdem real. Genau mit diesem Preisvergleich wird begründet, warum die feste Vergütung für neue Dachanlagen auslaufen soll — nachzulesen in unserem Beitrag zur EEG-Novelle 2027.

Und noch ein ehrlicher Punkt, der selten dazugesagt wird: Wenn die Vergütung für Dachanlagen eines Tages tatsächlich in Richtung Ausschreibungsniveau rutscht, wird eine Anlage dadurch nicht wertlos. Sie wird nur zu einer reinen Eigenverbrauchsanlage — und die Frage verschiebt sich von „Wie viel bekomme ich?" zu „Wie viel bringe ich in den eigenen Haushalt?". Wie du diesen Anteil ohne Speicher erhöhst, steht in unserem Beitrag zum Eigenverbrauch ohne Speicher. Die vollständige Rechnung für deine eigene Anlage führt dich Schritt für Schritt der Mitgliederbereich.

Fazit

4,79 Cent ist ein belastbarer Preis — für Solarparks auf freiem Feld, ermittelt in einem überzeichneten Bieterwettbewerb. Auf dein Dach lässt er sich nicht übertragen, und er ist auch nicht die Zahl, an der du deine Anlage misst. Der Maßstab für dich sind die rund 37 Cent, die du je selbst verbrauchter Kilowattstunde nicht bezahlst. Wenn dir jemand mit dem Ausschreibungswert vorrechnet, deine PV-Anlage lohne sich nicht mehr, vergleicht er den Einkaufspreis eines Großhändlers mit deiner Stromrechnung.

Quelle & weiterführend: Bundesnetzagentur — beendete Ausschreibungen Solaranlagen 1. Segment

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Häufige Fragen

Was bedeutet der Zuschlagswert von 4,79 Cent pro Kilowattstunde?

Es ist der mengengewichtete Durchschnitt der Gebote, die bei der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Juli 2026 einen Zuschlag bekommen haben. Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 4,38 und 4,97 ct/kWh. In der Vorrunde am 1. März 2026 waren es im Schnitt 4,94 ct/kWh. Die Bundesnetzagentur hatte 2.134.567 kW ausgeschrieben und erhielt 401 Gebote über 3.170 MW, von denen 261 den Zuschlag erhielten.

Warum bekommt eine Dachanlage mehr als ein Solarpark?

Weil Strom vom Einfamilienhausdach teurer herzustellen ist: Gerüst, Einzelmontage, individuelle Planung und die Fixkosten für Anmeldung und Netzanschluss verteilen sich auf sehr viel weniger Kilowattstunden als bei einem Megawatt-Projekt auf der Freifläche. Zudem ist ein Solarpark nach Ertrag ausgerichtet, ein Hausdach nicht.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur bei Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh für den Leistungsanteil bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 ct/kWh bis 10 kW und 10,24 ct/kWh für den Anteil bis 40 kW.

Ist der Ausschreibungswert direkt mit der Einspeisevergütung vergleichbar?

Nicht ohne Umrechnung. Die 4,79 ct/kWh sind ein anzulegender Wert in der Direktvermarktung. Bei der festen Einspeisevergütung wird der anzulegende Wert nach § 53 EEG um 0,4 ct/kWh gekürzt: Aus 8,10 ct anzulegendem Wert werden die 7,70 ct, die ausgezahlt werden. Der saubere Vergleich lautet also 4,79 zu 8,10 ct/kWh.

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