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Normen & Recht

Netzentgelte ab 2029: Was die AgNes-Reform für deine PV-Anlage bedeutet

Die Bundesnetzagentur konsultiert bis 18. September 2026 — für Anlagen unter 30 Kilowatt steht eine wichtige Ausnahme im Entwurf.

20. AUGUST 2026 · AKTUALISIERT 27. AUGUST 2026 · 4 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Hausanschlusskasten und Zählerschrank an der Fassade eines modernen Wohnhauses im Abendlicht (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

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Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Entwurf ihrer Netzentgelt-Reform veröffentlicht. Das Kürzel lautet AgNes — Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Bis zum 18. September 2026 läuft die Konsultation, beschlossen werden soll die Festlegung noch in diesem Jahr. Angewendet wird sie ab dem 1. Januar 2029; die heutige Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) tritt zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.

2029 klingt weit weg. Trotzdem lohnt der Blick jetzt, denn hier wird entschieden, wie rund 30 Prozent deiner Stromkosten künftig verteilt werden — Netzentgelte sind ein jährliches Kostenvolumen von etwa 37 Milliarden Euro (Bundesnetzagentur, 6. August 2026). Und erstmals sollen auch Erzeuger und Eigenversorger mitzahlen. Wichtig vorweg: Alle Zahlen unten stammen aus einem Entwurf und dem veröffentlichten Meinungsstand der Behörde vom 27. Mai 2026. Sie sind kein geltendes Recht, sondern der Stand der Überlegungen — genau deshalb läuft die Konsultation.

Der Prosumer-Aufschlag: höherer Grundpreis, weil du weniger Strom kaufst

In der Niederspannung — also für Haushalte und kleine Gewerbekunden — bleibt es beim bekannten Modell aus Grundpreis und Arbeitspreis. Neu ist: Wer eine eigene Erzeugungsanlage hat und deshalb weniger Strom aus dem Netz bezieht, soll einen höheren Grundpreis zahlen. Die Logik dahinter: Das Netz muss für dich in voller Höhe vorgehalten werden, auch wenn du an sonnigen Tagen kaum etwas abnimmst. Über den Arbeitspreis allein bezahlst du davon immer weniger.

Wie viel? Die Bundesnetzagentur schreibt, die zusätzliche Belastung sei lokal unterschiedlich und werde voraussichtlich weniger als 100 Euro im Jahr betragen. Steckersolaranlagen bis 2 Kilowatt sind ausdrücklich ausgenommen — wer ein Balkonkraftwerk betreibt, zahlt den erhöhten Grundpreis nicht.

Ehrlich eingeordnet: Das ist ärgerlich, aber es ist keine Zahl, die eine PV-Anlage unwirtschaftlich macht. Eine 10-kWp-Anlage spart im Jahr typischerweise einen vierstelligen Betrag an Stromeinkauf. Ein Aufschlag unter 100 Euro verschiebt die Amortisation um Wochen, nicht um Jahre.

Einspeisen: unter 30 Kilowatt bleibt entgeltfrei

Der zweite große Block betrifft die Einspeiser. Neue Erzeugungsanlagen sollen ab dem 1. Januar 2029 einen jährlichen Kapazitätspreis zahlen — ein fester Betrag je Kilowatt, keine Abgabe je eingespeister Kilowattstunde. Arbeitsbezogene Entgelte werden ausdrücklich nicht erhoben. Das europäische Recht begrenzt die Höhe; die Bundesnetzagentur schätzt sie auf 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr.

Für Eigenheimbesitzer entscheidend ist die Ausnahme: Einspeiser unter 30 Kilowatt in der Niederspannung werden nicht erfasst. Steckersolargeräte ebenfalls nicht. Damit fällt die typische Hausdachanlage — 8, 12, auch 20 kWp — nach dem aktuellen Stand komplett aus dieser Regelung heraus. Der Kommentar von pv magazine vom 19. August 2026 zum konsultierten Entwurf bestätigt, dass diese 30-Kilowatt-Grenze weiterhin darin steht.

Und für alles, was schon steht, gilt Vertrauensschutz: Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der AgNes-Festlegung in Betrieb genommen wurden, erhalten eine Entgeltfreistellung für 20 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme. Dasselbe gilt für Projekte mit endgültiger Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten, sofern sie bis spätestens 4. August 2029 in Betrieb gehen.

Heimspeicher: weiterhin kein gesondertes Netzentgelt

Auch neue Stromspeicher sollen ab 2029 einen moderaten Kapazitätspreis zahlen, ebenfalls ohne arbeitsbezogene Entgelte. Aber die Behörde formuliert eine klare Ausnahme: Heimspeicher in der Niederspannung zahlen weiterhin kein gesondertes Netzentgelt. Für Bestandsspeicher greift der Kapazitätspreis ohnehin erst nach Auslaufen der Sonderregelungen des § 118 Absatz 6 EnWG.

Ein Punkt, der oft durcheinandergeht: Dynamische Netzentgelte — also Netzentgelte, die sich stündlich nach Netzauslastung ändern — kommen 2029 noch nicht. Nach dem Zeitplan der Bundesnetzagentur sollen sie für Speicher frühestens 2030 (möglichst bis 2033) und für Einspeiser frühestens 2032 (möglichst bis 2035) eingeführt werden. Für Verbraucher in der Niederspannung ist bis auf Weiteres nur ein Opt-in vorgesehen, als Weiterentwicklung des § 14a EnWG. Wer heute liest, ab 2029 werde die Einspeisung dynamisch bepreist, liegt nach diesem Stand daneben.

Was du jetzt tun solltest — und was nicht

  • Nicht in Panik bauen. Es gibt keinen Grund, eine Anlage wegen AgNes vorzuziehen. Unter 30 kW bist du vom Kapazitätspreis ohnehin nicht erfasst, und Bestandsanlagen sind 20 Jahre freigestellt.
  • Den Grundpreis in deiner Rechnung mitführen. Wenn du heute eine Wirtschaftlichkeit über 20 Jahre rechnest, setz ab 2029 einen Puffer von bis zu 100 Euro pro Jahr für den Prosumer-Aufschlag an. Mehr ist nach heutigem Stand nicht zu erwarten.
  • Bei größeren Anlagen genauer hinsehen. Planst du gewerblich über 30 kW, sind 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr bei 200 kWp schon 800 bis 1.400 Euro jährlich — das gehört in die Kalkulation, samt Vertrauensschutz-Stichtag 4. August 2029.
  • Mitreden, wenn du betroffen bist. Die Konsultation läuft bis zum 18. September 2026, Aktenzeichen GBK-25-01-1#3. Verbände nutzen das gerade intensiv, besonders für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Mehrfamilienhaus, die im Entwurf schlechter wegkommt als das Mieterstrommodell.

Die Reform ist ein echter Systemwechsel — aber für das einzelne Hausdach ist sie deutlich harmloser, als die Schlagzeilen nahelegen. Die Details, die wirklich weh tun könnten, stehen in den Folgefestlegungen ab 2027, unter anderem zu Baukostenzuschüssen. Da schauen wir wieder hin. Wie du heute prüfst, wie gut dein Netzbetreiber arbeitet, steht in unserem Beitrag Netzanschluss für PV und Speicher; die geprüften Normen- und Rechtsmodule findest du im Mitgliederbereich.

Quelle & weiterführend: Bundesnetzagentur — Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (06.08.2026)

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Häufige Fragen

Muss ich ab 2029 Netzentgelte für die Einspeisung meiner PV-Anlage zahlen?

Nach dem Stand der Überlegungen der Bundesnetzagentur vom 27. Mai 2026 nicht, wenn deine Anlage unter 30 Kilowatt liegt und in der Niederspannung einspeist: Einspeiser unter 30 kW werden vom geplanten Kapazitätspreis nicht erfasst, Steckersolargeräte ebenfalls nicht. Größere neue Erzeugungsanlagen sollen ab dem 1. Januar 2029 einen jährlichen Kapazitätspreis zahlen, geschätzt 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr. Bestandsanlagen erhalten eine Entgeltfreistellung für 20 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme. Der Entwurf ist bis zum 18. September 2026 in der Konsultation.

Was ist der Prosumer-Aufschlag bei den Netzentgelten?

Haushalte mit eigener Erzeugungsanlage sollen ab dem 1. Januar 2029 einen höheren Grundpreis beim Netzentgelt zahlen, weil sie weniger Strom aus dem Netz beziehen, das Netz aber weiterhin in voller Höhe vorgehalten werden muss. Die Bundesnetzagentur rechnet mit einer zusätzlichen Belastung von voraussichtlich weniger als 100 Euro im Jahr, je nach Netzgebiet unterschiedlich. Steckersolaranlagen bis 2 Kilowatt sind davon ausgenommen.

Zahlt mein Heimspeicher künftig ein eigenes Netzentgelt?

Nein. Nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur zahlen Heimspeicher in der Niederspannung weiterhin kein gesondertes Netzentgelt. Neue Stromspeicher sollen ab dem 1. Januar 2029 zwar einen moderaten Kapazitätspreis zahlen, für Heimspeicher in der Niederspannung ist jedoch ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen.

Ab wann gelten dynamische Netzentgelte?

Nicht ab 2029. Nach dem Zeitplan der Bundesnetzagentur sollen dynamische Netzentgelte für Speicher frühestens 2030 und möglichst bis 2033 eingeführt werden, für Einspeiser frühestens 2032 und möglichst bis 2035. Für Verbraucher in der Niederspannung ist bis auf Weiteres nur eine freiwillige Opt-in-Lösung als Weiterentwicklung des § 14a EnWG vorgesehen.

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