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Normen & Recht

Grüngasquote: Was dein Gas-Heizen ab 2028 kostet

Das Eckpunktepapier nennt erstmals Stufen — im Gesetz steht bisher nur das Ziel 2045.

15. OKTOBER 2026 · 6 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Luft-Wärmepumpe an der Fassade eines modernen Wohnhauses, Garten im Abendlicht (KI-generiertes Bild)
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Als im Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft trat, blieb ein Punkt offen: die Grüngasquote. Wir haben sie damals bewusst weggelassen, weil die Quellen auseinandergingen. Seit dem 14. Oktober 2026 liegt ein Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums vor — und damit erstmals eine Zahlenreihe. Sie beantwortet die Frage, die Gas- und Ölheizer umtreibt, trotzdem nur halb: Teurer wird fossiles Heizen, aber wie viel teurer, weiß heute niemand seriös.

Dieser Beitrag ordnet Gesetzestexte und ein Eckpunktepapier ein. Er ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Das Quotengesetz existiert noch nicht; was am Ende gilt, kann von den hier genannten Stufen abweichen. Bevor du eine Heizungsentscheidung daran aufhängst, lass deinen Fall von einem Energieberater oder Fachbetrieb prüfen.

Zwei Pflichten, die ständig verwechselt werden

In den Zusammenfassungen der letzten Monate verschwimmen zwei völlig verschiedene Dinge. Es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, denn nur eine davon richtet sich an dich:

  • Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) verpflichtet dich — aber nur, wenn du nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaust. Dann musst du als Eigentümer sicherstellen, dass ein steigender Anteil der Wärme aus biogenen oder klimaneutralen Brennstoffen kommt.
  • Die Grüngasquote (§ 42a GModG) verpflichtet die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas. Du bezahlst sie indirekt über den Brennstoffpreis — auch mit einer zwanzig Jahre alten Heizung, für die du selbst keine Pflicht hast.

Das ist der Punkt, der am häufigsten untergeht: Wer seine Gasheizung vor dem 29. Juli 2026 eingebaut hat, fällt nicht unter die Bio-Treppe. Für diese Anlagen gibt es keine persönliche Beimischungspflicht — sie treffen nur die Preiswirkungen der Quote.

Was im Gesetz steht — und was nur im Eckpunktepapier

Der Gesetzestext ist kurz und ungewöhnlich zurückhaltend. § 42a GModG sagt, dass die Quote in einem bis zum 1. Dezember 2026 vorzulegenden Gesetz eingeführt wird, und legt inhaltlich nur ein Ziel fest: Die Inverkehrbringer werden verpflichtet, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden gelieferten Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Keine Zwischenstufe, kein Prozentsatz für 2030.

Die Stufen stehen deshalb bislang nur im Eckpunktepapier. Laut den Berichten darüber soll die Quote 2028 bei einem Prozent beginnen und dann beschleunigt steigen: zwei Prozent 2029, fünf Prozent 2030, zehn Prozent 2032, zwanzig Prozent 2035, fünfzig Prozent 2040 und 100 Prozent 2045. Gelten soll sie ausschließlich für Brennstoffe, die an Privathaushalte geliefert werden — Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sind ausdrücklich ausgenommen. Die Erfüllung bleibt flexibel: Übererfüllung lässt sich ins Folgejahr anrechnen, Untererfüllung nachholen, und Quoten sollen handelbar sein.

Ehrliche Einordnung: Ein Eckpunktepapier ist eine Absichtserklärung. Zwischen diesem Stand (15. Oktober 2026) und einem verkündeten Gesetz liegen ein Referentenentwurf, die Verbändeanhörung und zwei Lesungen. Planbar ist bisher allein das Ziel 2045.

Was das kosten kann — und warum die Spannweite das Problem ist

Hier wird es unbefriedigend, und wir sagen das lieber, als eine Zahl zu liefern, die gut aussieht. Die vorliegenden Schätzungen liegen so weit auseinander, dass keine davon eine Rechengrundlage für deinen Heizungskeller ist.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben die Debatte am 22. Januar 2026 zusammengestellt. Dort steht auf der kritischen Seite die Rechnung von Agora Energiewende und Agora Industrie: Die Gaspreise für Haushalte würden durch die Quote bis 2040 um etwa ein Viertel steigen. Auf der Befürworterseite stehen VDMA, Frontier Economics und der Verband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft mit der Einschätzung, die Quote sei eine „sehr geringe Kostenbelastung für den einzelnen Verbraucher“.

Dazwischen liegt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft für die Umweltorganisation Bellona, über die mehrere Fachmedien berichten: Bei einer Quote von sieben Prozent — nach dem Eckpunktepapier der Stand um 2031 — stiegen die Heizkosten eines typischen Einfamilienhauses in einem mittleren Szenario um gut neun Prozent, bei 38 Prozent um knapp 18 Prozent.

Zwei Vorbehalte, die man kennen muss. Erstens: Die Agora-Rechnung unterstellt eine sektorübergreifende Quote, bei der Haushalte den Grüngaseinsatz der Industrie mitfinanzieren. Genau diese Prämisse ändert das Eckpunktepapier, indem es die Industrie herausnimmt — die 25 Prozent lassen sich daher nicht einfach auf den neuen Entwurf übertragen. Zweitens kommt die CO₂-Bepreisung obendrauf; sie steigt unabhängig von der Quote.

Die Bio-Treppe hat Auswege — und eine Havarie-Regel

Wenn du doch eine fossile Heizung einbaust, gibt § 43 GModG die Stufen vor: mindestens 10 Prozent ab dem 1. Januar 2029, 15 Prozent ab dem 1. Januar 2030, 30 Prozent ab dem 1. Januar 2035 und 60 Prozent ab dem 1. Januar 2040. Anrechenbar sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff einschließlich Derivate.

Weniger bekannt ist, dass das Gesetz drei Ersatzwege nennt:

  • Solarthermie: Im Zeitraum 2029 bis 2034 gilt die Pflicht als erfüllt, wenn bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen mindestens 0,04 Quadratmeter Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert und betrieben werden; bei mehr als zwei Wohnungen genügen 0,03. Soll ein höherer Anteil als 15 Prozent angerechnet werden, braucht es einen Nachweis durch eine fachkundige Person oder eine Unternehmererklärung.
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung: ebenfalls 2029 bis 2034 — bei mindestens 73 Prozent Wärmerückgewinnungsgrad, einer Leistungszahl von mindestens 10 und Versorgung der gesamten Gebäudefläche.
  • Wärmepumpen-Hybridheizung: Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent der Spitzenlast-Leistung erreicht (bei bivalent parallelem oder teilparallelem Betrieb) beziehungsweise mindestens 40 Prozent bei bivalent alternativem Betrieb.

Und für den Fall, der im Dezember passiert und nicht im Sommer: Fällt die alte Heizung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2028 irreparabel aus und wird fossil ersetzt, greift die Pflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau. Ab 2029 gilt eine entsprechende Fortgeltung für zwölf Monate. Ist nicht der Eigentümer, sondern ein Betreiber für die Anlage zuständig, muss dieser die Pflicht erfüllen.

Was heißt das für dich?

Reiß keine funktionierende Heizung heraus. Der altersabhängige Austauschzwang ist mit dem GModG entfallen, und eine zehn Jahre alte Gastherme wird durch ein Eckpunktepapier nicht schlechter.

Was sich geändert hat, ist das Risikoprofil der nächsten Entscheidung. Wer 2027 oder 2028 eine neue Gasheizung einbaut, übernimmt zweierlei: die eigene Beimischungspflicht ab 2029 und ein Preisrisiko bis 2045, dessen Höhe niemand kennt. Das ist keine Katastrophe, aber es ist eine Wette — und sie steht gegen eine Technik, deren Betriebskosten du selbst beeinflussen kannst. Eine Wärmepumpe ist die einzige Heiztechnik, die deinen eigenen Solarstrom direkt in Wärme umsetzt; was dabei realistisch zusammenkommt, rechnet unser PV+Wärme-Rechner durch, und die Technikfragen dahinter haben wir unter Heizen mit PV aufgedröselt.

Wenn du ohnehin tauschen musst, lohnt der Blick auf die Fristen: Bei der Wärmepumpen-Förderung 2027 entscheidet ab Januar die Herkunft über einen Teil des Zuschusses. Und die Hybridvariante ist kein Kompromiss zweiter Klasse: Eine Wärmepumpe, die 30 Prozent der Spitzenlast trägt, erfüllt die Bio-Treppe und holt gleichzeitig deinen PV-Überschuss ins Heizsystem.

Aus der Praxis — Axel Klett: „Ich werde gerade oft gefragt, ob man die Gasheizung jetzt schnell noch einbauen soll, bevor es strenger wird. Das ist genau der falsche Gedanke: Wer nach dem Stichtag einbaut, nimmt die Beimischungspflicht mit — schnell sein hilft da nicht.“

Fazit

Gesichert ist zweierlei: Fossile Brennstoffe für Gebäude müssen ab 2045 klimaneutral sein (§ 42a GModG), und wer nach dem 29. Juli 2026 fossil neu einbaut, hat ab 2029 eine eigene Beimischungspflicht (§ 43 GModG). Alles zwischen diesen beiden Punkten — der Quotenpfad, die Kostenwirkung, die Ausnahmen — ist Entwurfsstand und kann sich bis zum 1. Dezember 2026 noch verschieben. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Referentenentwurf vorliegt. Weil hier Rechtsfolgen und Kosten zusammenkommen: Das oben ist allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall — für deine konkrete Heizungsentscheidung sprich mit einem Energieberater, bei steuerlichen Fragen mit dem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Quelle & weiterführend: § 42a GModG — gesetze-im-internet.de

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Zahlen & Quellen — geprüft

Alle Zahlen redaktionell geprüft. Stand: 15. Oktober 2026.

1. Dezember 2026 / 2045
§ 42a GModG: Die Grüngas-/Grünheizölquote wird in einem bis zum 1. Dezember 2026 von der Bundesregierung vorzulegenden Gesetz eingeführt; es verpflichtet die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr gebrachten Brennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen — § 42a GModG, gesetze-im-internet.de/geg/__42a.html, abgerufen 15.10.2026
10 / 15 / 30 / 60 Prozent
Bio-Treppe nach § 43 Abs. 1 GModG für Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden: mindestens 10 Prozent ab 1.1.2029, 15 Prozent ab 1.1.2030, 30 Prozent ab 1.1.2035, 60 Prozent ab 1.1.2040 der bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich Derivate — § 43 Abs. 1 GModG, gesetze-im-internet.de/geg/__43.html, abgerufen 15.10.2026
0,04 / 0,03 m² je m²
Ersatzweg Solarthermie nach § 43 Abs. 3 GModG: Pflicht im Zeitraum 1.1.2029 bis 31.12.2034 erfüllt bei mindestens 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche (Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen) bzw. 0,03 m² (mehr als zwei Wohnungen); Nachweispflicht, wenn mehr als 15 Prozent angerechnet werden sollen — § 43 Abs. 3 GModG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 15.10.2026
73 Prozent / Leistungszahl 10
Ersatzweg Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nach § 43 Abs. 4 GModG, Zeitraum 1.1.2029 bis 31.12.2034: Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 73 Prozent, Leistungszahl mindestens 10, Versorgung der gesamten Gebäudefläche — § 43 Abs. 4 GModG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 15.10.2026
30 / 40 Prozent
Ersatzweg Wärmepumpen-Hybridheizung nach § 43 Abs. 5 GModG: Anforderung erfüllt, wenn die Wärmepumpe am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent (bivalent parallel/teilparallel) bzw. 40 Prozent (bivalent alternativ) der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreicht — § 43 Abs. 5 GModG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 15.10.2026
12 Monate
Havarie-Regel nach § 43 Abs. 7 GModG: Bei irreparablem Ausfall der bestehenden Heizung und fossilem Neueinbau im Zeitraum 1.1.2028 bis 31.12.2028 gilt die Pflicht erst nach zwölf Monaten ab Einbau; ab 1.1.2029 gilt eine etwaig bestehende Pflicht für zwölf Monate ab Einbau fort — § 43 Abs. 7 GModG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 15.10.2026
1 / 2 / 5 / 10 / 20 / 50 / 100 Prozent
Quotenpfad laut Eckpunktepapier des BMWE: 1 Prozent 2028, 2 Prozent 2029, 5 Prozent 2030, 10 Prozent 2032, 20 Prozent 2035, 50 Prozent 2040, 100 Prozent 2045 — Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums, berichtet von pv magazine (14.10.2026), ZfK und cleanthinking.de (14.10.2026)
nur Privathaushalte
Laut Eckpunktepapier soll die Quote nur für Brennstoffe gelten, die an Privathaushalte geliefert werden; Industrie, Gewerbe, Verkehrssektor sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sind ausdrücklich ausgenommen. Erfüllung flexibel: Übererfüllung anrechenbar, Untererfüllung nachholbar, Quoten handelbar, Zahlung bei Verfehlen — Eckpunktepapier des BMWE, berichtet von pv magazine (14.10.2026), Handelsblatt (14.10.2026), cleanthinking.de (14.10.2026)
etwa ein Viertel bis 2040
Agora Energiewende und Agora Industrie (2025): Für Haushalte würden die Gaspreise durch die Quote bis 2040 um ca. ein Viertel steigen; die Quotenbelastung verteile sich auf immer weniger Gaskunden — Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 'Die Grüngasquote in der wirtschaftspolitischen Diskussion', WD 5 - 3000 - 103/25, 22.01.2026, Abschnitt 3.5
sehr geringe Kostenbelastung
Gegenposition der Befürworter: Die Quote stelle eine sehr geringe Kostenbelastung für den einzelnen Verbraucher dar (VDMA, Frontier Economics, Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V.) — Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 5 - 3000 - 103/25, 22.01.2026, Tabelle 2 und Abschnitt 2 (VDMA-Position 28.08.2025)
gut 9 Prozent / knapp 18 Prozent
IW-Analyse für Bellona: Bei 7 Prozent Quote (nach Eckpunktepapier etwa 2031) steigen die Heizkosten eines typischen Einfamilienhauses im mittleren Szenario um gut 9 Prozent, bei 38 Prozent Quote (etwa 2038) um knapp 18 Prozent — IW-Analyse im Auftrag von Bellona, zitiert nach pv magazine (14.10.2026) und cleanthinking.de (14.10.2026)
Zitat-GERÜST
Der blockquote 'Aus der Praxis — Axel Klett' ist ein VORSCHLAG und noch kein echtes Zitat. Inhalt: Leute fragen, ob man die Gasheizung schnell noch vor einer Verschärfung einbauen soll; der Hinweis, dass Eilen nicht hilft, weil der Neueinbau nach dem Stichtag die Beimischungspflicht mitbringt — kein Beleg — Formulierungsvorschlag der Redaktion

Häufige Fragen

Muss ich wegen der Grüngasquote meine Gasheizung austauschen?

Nein. Die Grüngasquote nach § 42a GModG verpflichtet die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas, nicht dich. Einen altersabhängigen Austauschzwang gibt es seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr. Du spürst die Quote über den Brennstoffpreis.

Ab wann gilt die Grüngasquote und wie hoch ist sie?

Im Gesetz steht bisher nur, dass das Quotengesetz bis zum 1. Dezember 2026 vorzulegen ist und die Umstellung ab 2045 vollständig sein muss (§ 42a GModG). Das Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums nennt 1 Prozent für 2028, 2 Prozent 2029, 5 Prozent 2030, 10 Prozent 2032, 20 Prozent 2035, 50 Prozent 2040 und 100 Prozent 2045. Diese Stufen sind Stand 15. Oktober 2026 noch nicht beschlossen.

Gilt die Bio-Treppe auch für meine alte Gasheizung?

Nein. § 43 GModG greift nur, wenn eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut wird. Dann gelten mindestens 10 Prozent ab 1. Januar 2029, 15 Prozent ab 1. Januar 2030, 30 Prozent ab 1. Januar 2035 und 60 Prozent ab 1. Januar 2040.

Wer zahlt die Grüngasquote?

Nach dem Eckpunktepapier soll die Quote nur für Brennstoffe gelten, die an Privathaushalte geliefert werden. Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sind ausgenommen. Verpflichtet sind die Inverkehrbringer, die die Kosten über den Brennstoffpreis weitergeben.

Kann ich die Bio-Treppe auch ohne Biogas erfüllen?

Ja, § 43 GModG nennt drei Ersatzwege: eine Solarthermieanlage (2029 bis 2034 mindestens 0,04 Quadratmeter Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche bei bis zu zwei Wohnungen, sonst 0,03), eine Lüftungsanlage mit mindestens 73 Prozent Wärmerückgewinnung und einer Leistungszahl von mindestens 10, oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung mit mindestens 30 Prozent der Spitzenlast am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825.

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