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Normen & Recht

Solarmodule entsorgen: Was der Wertstoffhof nimmt — und was du zahlst

Die Altmodule kosten nichts. Der Weg vom Dach in den Anhänger schon.

12. OKTOBER 2026 · 7 MIN LESEZEIT · Wattvoll-Redaktion · Fachlich geprüft von Axel Klett
Flacher Stapel demontierter Solarmodule auf einer Holzpalette in einem gepflasterten Hof, daneben ein geschlossener Anhänger, im Hintergrund ein Wohnhaus mit Dach-PV in der Abendsonne (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

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Über den Anfang einer Solaranlage wird viel geredet, über das Ende fast nie. Irgendwann ist sie aber da: Das Dach muss neu gedeckt werden, die Anlage ist nach zwanzig Jahren aus der Förderung gelaufen, oder ein Sturm hat die Entscheidung vorweggenommen. Dann steht die Frage im Raum, die im Beratungsgespräch beim Kauf meist untergeht — was passiert mit den alten Modulen, und wer bezahlt das?

Die kurze Antwort: Die Module selbst kosten dich nichts. Alles andere schon. Dieser Beitrag trennt beides sauber, mit den Fundstellen im Gesetz. Stand: 28. September 2026.

Kurz zur Einordnung: Wir sind keine Rechtsanwälte. Dieser Beitrag gibt wieder, was am 28. September 2026 im Elektro- und Elektronikgerätegesetz und im Batterierecht-Durchführungsgesetz stand — er ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was am Wertstoffhof in deiner Stadt tatsächlich angenommen wird, steht zusätzlich in der kommunalen Abfallsatzung, und die unterscheidet sich von Ort zu Ort. Ruf vor der Fahrt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an und lass dir die Annahmebedingungen für deinen Fall bestätigen.

Die Module: kostenlos, und zwar per Gesetz

Photovoltaikmodule fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Für Module, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, sagt das Gesetz das ausdrücklich — es nennt sie „historische Altgeräte“ (§ 3 Nummer 4 Buchstabe b ElektroG). Auch die Anlage von 2004 ist also erfasst.

Damit gilt für dich der Satz, auf den es ankommt. In § 13 Absatz 4 ElektroG steht wörtlich: „Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden.“ Der kommunale Wertstoffhof nimmt deine Altmodule entgegen, und er darf dafür nichts verlangen. Module haben dort sogar eine eigene Sammelgruppe: Gruppe 6 nach § 14 Absatz 1 ElektroG, getrennt von Großgeräten und Lampen.

Dass ein Dachmodul als Gerät „aus privaten Haushalten“ zählt, ergibt sich aus § 3 Nummer 5 ElektroG. Dort heißt es, Geräte, die potenziell sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern genutzt werden, gelten als Altgeräte aus privaten Haushalten. Ein Standardmodul, das genauso auf einem Einfamilienhaus wie auf einer Lagerhalle liegt, fällt darunter.

Recycelt wird ernsthafter, als der Ruf der Branche vermuten lässt. Ein gewöhnliches Dachmodul mit rund 1,7 Metern Länge gehört als „großes Photovoltaikmodul“ in Kategorie 4 der Anlage 1 zum ElektroG. Für diese Kategorie verlangt § 22 Absatz 1 Nummer 1 mindestens 85 Prozent Verwertung und mindestens 80 Prozent Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling — bezogen auf die Masse der getrennt erfassten Altgeräte.

Der Haken, den kaum jemand kennt: die 20-Stück-Grenze

„Kostenlos“ heißt nicht „einfach hinstellen“. § 13 Absatz 5 Satz 3 ElektroG: Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 4 und 6 sind Anlieferungsort und ‑zeitpunkt vorab mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen.

Rechne kurz mit: Eine 10-kWp-Anlage mit heute üblichen 440-Watt-Modulen besteht aus knapp 23 Modulen. Eine ältere Anlage mit 250-Watt-Modulen hat bei gleicher Leistung 40 Stück. Praktisch jeder komplette Rückbau eines Einfamilienhaus-Dachs liegt also über der Grenze — du musst vorher anrufen. Das ist kein Verbot und keine Gebühr, sondern eine Terminabsprache. Wer ohne sie mit einem Anhänger voller Module vorfährt, riskiert nur, wieder wegzufahren.

Zwei weitere Punkte aus derselben Vorschrift: Die Behältnisse müssen so befüllt werden, dass ein Zerbrechen der Altgeräte vermieden wird, und verdichtet werden darf nicht (§ 14 Absatz 2 ElektroG). Und die kostenlose Annahme darf abgelehnt werden, wenn ein Gerät durch Verunreinigung eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellt (§ 13 Absatz 5 Satz 1). Bring die Module also möglichst ganz — nicht als Glasbruch im Schuttcontainer.

Was wirklich Geld kostet: alles, was nicht das Modul ist

Das ElektroG regelt die Entsorgung der Geräte. Es regelt nicht, wie sie vom Dach kommen. Und genau dort sitzt die Rechnung:

  • Demontage und Gerüst. Ein Rückbau ist Arbeit am Dach, mit Absturzsicherung, und meist mit Gerüst oder Hebebühne. Das ist Handwerkerleistung zum Tagespreis.
  • Die Unterkonstruktion. Schienen, Dachhaken und Klemmen sind keine Elektrogeräte im Sinne des § 3 Nummer 1 ElektroG — sie brauchen keinen Strom und erzeugen keinen. Sie gehen als Metallschrott, was bei Aluminium sogar Erlös bringen kann, aber jedenfalls nicht in die kostenfreie Elektroschiene fällt.
  • Die Dachhaut. Unter den Modulen sitzen Durchdringungen. Ziegel, die beim Abbau brechen, und Abdichtungen, die erneuert werden müssen, tauchen im Angebot oft erst hinterher auf.
  • Der Transport. Kostenlos ist die Annahme, nicht die Anfahrt. Wer 30 Module ohne eigenen Anhänger bewegen muss, bezahlt sie über die Logistik.

Ehrliche Ansage: Wir nennen hier bewusst keine Euro-Zahl. Für Demontage- und Gerüstkosten gibt es keine belastbare, überprüfbare Größe für ganz Deutschland — sie hängen an Dachform, Höhe, Zugänglichkeit und Region. Was du stattdessen tun kannst: Lass dir den Rückbau im Angebot in diese vier Posten aufteilen, statt eine Pauschale zu akzeptieren. Wer die Positionen einzeln benennt, hat sie auch kalkuliert. Wer eine Summe nennt, hat oft nur geschätzt.

Aus der Praxis — Axel Klett: „Beim Rückbau kostet nie das, was weggefahren wird, sondern das, was drumherum wieder in Ordnung gebracht werden muss. Wer beim Angebot nur nach dem Preis für die Entsorgung fragt, fragt nach dem billigsten Posten.“

Der Speicher ist ein eigenes Kapitel — und der unbequeme Teil

Für Batteriespeicher gilt nicht das ElektroG, sondern seit dem 7. Oktober 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zur EU-Batterieverordnung. Und dort ist die Lage schlechter als beim Modul.

Das BattDG kennt eine Annahmepflicht der Kommunen nur für Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien — also für Haushaltsbatterien sowie für E-Bike- und E-Scooter-Akkus (§ 15 Absatz 1 BattDG, unentgeltlich). Ein Heimspeicher ist keines von beidem. Für Starter- und Industriealtbatterien sagt § 20 Absatz 1 BattDG lediglich: Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können sich an der Rücknahme beteiligen. Können, nicht müssen. Es gibt hier also keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dein Wertstoffhof den Speicher nimmt.

Welche Wege bleiben, zählt § 6 Absatz 3 BattDG abschließend auf: Händler nach § 18, beteiligte Kommunen nach § 20 oder ausgewählte Abfallbewirtschafter. Der Händlerweg ist unentgeltlich (§ 18 Absatz 1 BattDG) — aber beschränkt auf Batteriekategorien, die der Händler als Neubatterie im Sortiment führt oder geführt hat. Kaufst du den Speicher bei einem Anbieter, der ihn Jahre später nicht mehr anbietet, greift diese Rücknahme nicht mehr.

Dazu kommt eine Abgrenzung, die du nicht selbst entscheiden kannst: Ist die Batterie in ein Gerät eingebaut, bleibt das ElektroG maßgeblich (§ 6 Absatz 1 Satz 2 und § 18 Absatz 1 Satz 3 BattDG). Ein All-in-one-Gerät aus Batterie und Wechselrichter kann deshalb anders behandelt werden als ein reines Batteriemodul. Frag beim Kauf nach, auf welchem der beiden Wege dein Gerät am Ende zurückgeht, und lass dir die Antwort schriftlich geben. Das ist die eine Frage, die sich in zwanzig Jahren wirklich auszahlt. Ob sich der Speicher überhaupt rechnet, haben wir in der ehrlichen Speicher-Rechnung durchgerechnet.

Und wenn der Hersteller nicht mehr existiert?

Die häufigste Sorge bei Altanlagen: Der Modulhersteller von 2010 ist längst insolvent. Für dich als privaten Haushalt ändert das nichts. Dein Weg ist § 13 Absatz 4 ElektroG — kostenlose Anlieferung beim kommunalen Entsorgungsträger, unabhängig davon, ob es die Marke noch gibt. Die Finanzierung dahinter regelt das Gesetz zwischen Herstellern, deren Bevollmächtigten nach § 8 ElektroG und der Gemeinsamen Stelle; das ist nicht dein Problem.

Anders sieht es für gewerbliche Betreiber aus. Bei historischen Altgeräten — also PV-Modulen, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden — trägt nach § 19 Absatz 3 Satz 3 ElektroG der Endnutzer die Entsorgungskosten, sofern er kein privater Haushalt ist. Wer die Anlage auf einer Halle betreibt, sollte das vor dem Rückbau klären, nicht danach.

Der Wechselrichter übrigens ist selbst ein Elektrogerät und läuft denselben kostenlosen Weg wie die Module. Er ist nur seltener das Ende der Anlage, als man denkt — oft ist er der Grund, warum ein noch gutes Dach abgeschrieben wird. Wann ein Weiterbetrieb statt eines Rückbaus die bessere Wahl ist, steht in unserem Beitrag zu Anlagen nach zwanzig Jahren.

Fazit

Die Entsorgung ist nicht das Problem. Module und Wechselrichter nimmt der kommunale Wertstoffhof, und er darf dafür nichts verlangen — so steht es in § 13 Absatz 4 ElektroG, für Anlagen jedes Baujahrs. Ab mehr als 20 Modulen rufst du vorher an, das ist der ganze Aufwand.

Teuer ist der Weg vom Dach in den Anhänger: Demontage, Gerüst, Dachhaut, Unterkonstruktion. Lass dir diese Posten getrennt ausweisen. Und der einzige Punkt, an dem das Gesetz dich wirklich hängen lässt, ist der Speicher: Für Industriealtbatterien darf die Kommune mitmachen, sie muss es nicht. Deshalb gehört die Frage „wie kommt dieses Gerät am Ende zurück?“ nicht in das Jahr des Rückbaus, sondern in das Angebot beim Kauf.

Weil hier konkrete Rechtsfolgen im Spiel sind, noch einmal ausdrücklich: Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Annahmebedingungen deiner Kommune und die Rücknahmezusagen deines Herstellers gehen der allgemeinen Regel im Zweifel vor — hol sie dir schriftlich. Wenn du vor der Entscheidung zwischen Rückbau und Weiterbetrieb stehst, führt dich der Wattvoll Weiterbetriebs-Check Schritt für Schritt durch die Rechnung.

Quelle & weiterführend: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 13 Absatz 4

Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →

Zahlen & Quellen — geprüft

Alle Zahlen redaktionell geprüft. Stand: 12. Oktober 2026.

kein Entgelt
Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden — Grundlage der Aussage 'Module entsorgen ist kostenlos'. — § 13 Absatz 4 ElektroG, gesetze-im-internet.de, abgerufen 28.09.2026
mehr als 20 Geräte
Ab mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 4 und 6 sind Anlieferungsort und -zeitpunkt vorab mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen. — § 13 Absatz 5 Satz 3 ElektroG
knapp 23 Module
Eine 10-kWp-Anlage mit 440-Watt-Modulen besteht aus knapp 23 Modulen und liegt damit über der 20-Stück-Grenze. — eigene Berechnung der Wattvoll-Redaktion
85 Prozent / 80 Prozent
Für Altgeräte der Kategorien 1 und 4 gelten mindestens 85 Prozent Verwertung und mindestens 80 Prozent Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling. — § 22 Absatz 1 Nummer 1 ElektroG
24. Oktober 2015
PV-Module, die vor diesem Tag in Verkehr gebracht wurden, sind 'historische Altgeräte'. — § 3 Nummer 4 Buchstabe b ElektroG
7. Oktober 2025
Inkrafttreten des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG). — Umweltbundesamt, 'BattDG in Kraft getreten'
§ 15 Abs. 1 vs. § 20 Abs. 1 BattDG
Kommunen MÜSSEN Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien unentgeltlich annehmen, bei Starter- und Industriealtbatterien KÖNNEN sie sich beteiligen. — § 15 Absatz 1 und § 20 Absatz 1 BattDG
unentgeltlich, aber nur aus dem Sortiment
Händler müssen Industriealtbatterien unentgeltlich zurücknehmen, beschränkt auf Batteriekategorien, die sie als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben. — § 18 Absatz 1 BattDG
eingebaute Batterien
Ist die Batterie in ein Produkt eingebaut, bleibt das ElektroG maßgeblich; ein All-in-one-Gerät kann daher anders behandelt werden als ein Batteriemodul. — § 6 Absatz 1 Satz 2 und § 18 Absatz 1 Satz 3 BattDG
keine Euro-Zahl
Für Demontage- und Gerüstkosten nennt der Artikel bewusst keinen Betrag. — —
Unterkonstruktion = kein Elektrogerät
Schienen, Dachhaken und Klemmen fallen nicht unter das ElektroG und gehen als Metallschrott. — § 3 Nummer 1 ElektroG (Legaldefinition)
Praxiszitat
Blockquote 'Aus der Praxis — Axel Klett' im Abschnitt zu den Kosten. — —

Häufige Fragen

Kostet die Entsorgung alter Solarmodule Geld?

Nein. § 13 Absatz 4 ElektroG bestimmt: Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden. Der kommunale Wertstoffhof nimmt Photovoltaikmodule aus privaten Haushalten kostenlos an — auch dann, wenn der Hersteller nicht mehr existiert. Kosten entstehen für Demontage, Gerüst, Unterkonstruktion und Transport, nicht für die Annahme.

Kann ich alle Module einer Anlage auf einmal abgeben?

Nur nach Absprache. Nach § 13 Absatz 5 Satz 3 ElektroG sind bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 4 und 6 Anlieferungsort und -zeitpunkt vorab mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen. Eine 10-kWp-Anlage hat mit 440-Watt-Modulen knapp 23 Module und liegt damit über der Grenze.

Nimmt der Wertstoffhof auch meinen Batteriespeicher?

Nicht zwingend. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz verpflichtet die Kommunen nur zur unentgeltlichen Annahme von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien, also unter anderem E-Bike-Akkus (§ 15 Absatz 1 BattDG). Bei Starter- und Industriealtbatterien — dazu gehören Heimspeicher — heißt es in § 20 Absatz 1 BattDG nur, die Entsorgungsträger können sich an der Rücknahme beteiligen. Der gesetzlich gesicherte Weg führt über den Händler nach § 18 BattDG, dort aber nur für Batteriekategorien, die er im Sortiment führt oder geführt hat.

Wie viel von einem Modul wird tatsächlich recycelt?

Große Photovoltaikmodule fallen in Kategorie 4 der Anlage 1 zum ElektroG. Für diese Kategorie verlangt § 22 Absatz 1 Nummer 1 ElektroG mindestens 85 Prozent Verwertung und mindestens 80 Prozent Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling, gemessen an der Masse der getrennt erfassten Altgeräte.

Was ist mit der Unterkonstruktion und dem Wechselrichter?

Der Wechselrichter ist selbst ein Elektrogerät und geht denselben kostenlosen Weg wie die Module. Schienen, Dachhaken und Klemmen sind dagegen keine Elektrogeräte im Sinne des § 3 Nummer 1 ElektroG — sie laufen als Metallschrott und fallen nicht unter die kostenfreie Elektroschiene.

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