Direktvermarktung schon heute: Was der Wechsel kostet und wann er sich lohnt
Seit dem 15. Oktober 2026 gibt es das erste Angebot für Anlagen bis 25 Kilowatt — mit Preisen, die man nachrechnen kann.

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Seit dem 15. Oktober 2026 kannst du die Direktvermarktung für eine PV-Anlage bis 25 Kilowatt online abschließen — der Anbieter Cloover ist damit der erste, der für kleine Dachanlagen konkrete Preise nennt. Damit wird eine Frage praktisch, die bisher theoretisch war: Soll ich die feste Einspeisevergütung aufgeben und meinen Strom an der Börse verkaufen lassen? Dieser Beitrag beantwortet sie mit den Zahlen, die am 16. Oktober 2026 gelten — und mit einer eigenen Auswertung der Börsenpreise des Sommerhalbjahrs. Die ehrliche Kurzfassung steht am Ende, aber sie lautet: für die meisten noch nicht.
Wichtig vorweg: Wir sind keine Rechts- und keine Steuerberater. Wir kennen uns mit Photovoltaik aus, nicht mit deinem Vertrag. Dieser Artikel gibt wieder, was am 16. Oktober 2026 im Gesetz und in den amtlichen Tabellen stand — er ist eine allgemeine Information und keine Beratung im Einzelfall.
Ein Wechsel der Veräußerungsform hat konkrete Rechtsfolgen und Fristen, und dein Fall kann Besonderheiten haben, die hier gar nicht vorkommen. Lass dir die aktuell geltende Regelung im Zweifel von deinem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder der Verbraucherzentrale bestätigen, bevor du kündigst oder unterschreibst.
Was „sonstige Direktvermarktung“ rechtlich bedeutet
Der Fachbegriff steht in § 21a EEG 2023, und er ist kürzer als sein Name: Anlagenbetreiber dürfen ihren Strom direkt vermarkten — aber nur „ohne Inanspruchnahme der Zahlung nach § 19 Absatz 1“. Im Klartext: Du gibst die Einspeisevergütung auf. Es gibt keine Variante, in der du beides bekommst.
Dazu gehören drei Regeln, die in Angeboten selten vorkommen, aber über deinen Zeitplan entscheiden:
- Wechseln geht nur zum Monatsersten. § 21b Absatz 1 EEG lässt einen Wechsel zwischen den Veräußerungsformen ausdrücklich nur „zum ersten Kalendertag eines Monats“ zu — in beide Richtungen.
- Die Meldung muss einen Monat früher raus. Nach § 21c Absatz 1 EEG musst du den Wechsel dem Netzbetreiber „vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats“ mitteilen. Für den 1. Dezember heißt das: vor dem 1. November. Deshalb nennt Cloover den 1. Dezember als Start der ersten Anlagen und nicht den nächsten Monatsersten.
- Ohne viertelstündliche Messung geht es nicht. § 21b Absatz 3 erlaubt die Zuordnung zu einer Direktvermarktung nur, „wenn die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird“. Das ist der gesetzliche Grund für das intelligente Messsystem — nicht eine Zusatzleistung des Anbieters.
Eine gute Nachricht steckt in § 21b Absatz 4: Den Direktvermarkter selbst darfst du jederzeit wechseln. Nur der Weg zurück in die gesetzliche Vergütung hängt am Monatsersten samt Vorlauffrist.
Was das erste Angebot für kleine Anlagen kostet
Nach Unternehmensangaben kostet der Tarif 4,99 Euro im Monat inklusive Umsatzsteuer plus einen Cent je eingespeister Kilowattstunde. Die optionale Speichersteuerung über den Energiemanager Pulse schlägt mit weiteren 5,99 Euro im Monat zu Buche. Eine Einrichtungsgebühr oder Hardware-Bindung gibt es laut Anbieter nicht, das intelligente Messsystem kommt über Cloover und der Einbau soll kostenlos sein. Anmeldung beim Netzbetreiber, Marktkommunikation, Bilanzkreisverantwortung und Abrechnung übernimmt das Unternehmen. Der Vertrag ist monatlich kündbar.
Diese Konditionen sind Unternehmensangaben — wir haben sie nicht beim Anbieter gegengeprüft. Nachgerechnet haben wir, was sie bedeuten: Bei 5.700 Kilowattstunden Einspeisung im Jahr sind das 59,88 Euro Grundgebühr plus 57 Euro mengenabhängig, zusammen 116,88 Euro. Mit Speichersteuerung werden es 188,76 Euro. Umgelegt auf die eingespeiste Menge gehen damit rund 2,1 beziehungsweise 3,3 Cent je Kilowattstunde vom Börsenpreis ab, bevor du den ersten Cent siehst.
Warum der Mittag so wenig wert ist — und der Abend so viel
Wir haben die Day-Ahead-Preise für die Preiszone DE-LU selbst aus der Schnittstelle der Energy-Charts des Fraunhofer ISE geholt, für das Sommerhalbjahr vom 1. April bis 30. September 2026, viertelstündlich. Das Ergebnis erklärt das ganze Geschäftsmodell:
- 11 bis 15 Uhr: 2,88 Cent je Kilowattstunde im Mittel — genau dann, wenn dein Dach am meisten liefert.
- 18 bis 21 Uhr: 17,24 Cent je Kilowattstunde im Mittel, also gut das Sechsfache.
- Über den ganzen Zeitraum gemittelt: 11,04 Cent je Kilowattstunde.
- 35,3 Prozent aller Viertelstunden zwischen 11 und 15 Uhr lagen im Minus. An 77 von 183 Tagen war der Mittagspreis mindestens einmal negativ.
Daraus folgt der ehrliche Kern: Die Direktvermarktung zahlt dir nicht „mehr Geld für denselben Strom“. Sie zahlt dir den Preis der Stunde, in der du einspeist. Wer mittags ungebremst einspeist, verkauft ins Preistal. Den Unterschied holt nur, wer die Einspeisung in den Abend verschieben kann — und dafür braucht es einen Speicher und eine Steuerung, die auf Preise reagiert. Wie groß der Abstand zwischen billigen und teuren Stunden bei dir ausfällt, kannst du im Spread-Rechner durchspielen.
Die ehrliche Rechnung: 56 Euro, die an einem Entwurf hängen
Die feste Vergütung ist der Maßstab. Für eine Gebäudeanlage bis 10 Kilowatt mit Überschusseinspeisung und Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 zahlt der Netzbetreiber 7,70 Cent je Kilowattstunde (bei Volleinspeisung 12,22 Cent) — so steht es in der Fördersatz-Tabelle der Bundesnetzagentur.
Cloovers Modellhaushalt verbraucht 5.000 Kilowattstunden im Jahr, hat 10 Kilowatt auf dem Dach und 15 Kilowattstunden Speicher. Dafür nennt das Unternehmen 495 Euro Einspeiseerlös nach Gebühren gegenüber 439 Euro bei fester Vergütung. Beide Werte sind nachvollziehbar: 12 Cent mal 5.700 Kilowattstunden sind 684 Euro, minus 116,88 Euro Vermarktungs- und 71,88 Euro Steuerungsgebühr ergibt 495,24 Euro. Und 7,70 Cent mal 5.700 Kilowattstunden sind 438,90 Euro. Die Rechnung geht auf.
Der Haken steckt in den angenommenen 12 Cent. Darin ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent enthalten, den es noch nicht gibt: Er steht im Regierungsentwurf zum EEG 2027. Ohne ihn bleiben 10,5 Cent im Schnitt, also 598,50 Euro, und nach Gebühren 409,74 Euro — rund 29 Euro unter der festen Vergütung. Der gesamte Vorteil von 56 Euro im Jahr hängt damit an einem Gesetz, das noch nicht beschlossen ist. Und es verzögert sich: Die zweite und dritte Lesung im Bundestag erwartet der Bundesverband Erneuerbare Energie inzwischen erst in der Woche vom 9. bis 13. November 2026, den Bundesrat am 20. November. Ob das EEG 2027 zum 1. Januar in Kraft treten kann, ist nach eigener Einschätzung des Verbands offen. Was im Entwurf für kleine Anlagen sonst noch vorgesehen ist, haben wir im Beitrag zur Direktvermarktung ab 2027 aufgeschrieben.
Zwei Dinge fehlen in der Modellrechnung außerdem: die Kosten des 15-Kilowattstunden-Speichers, ohne den die Verschiebung in den Abend nicht funktioniert, und die Speicherverluste. Der Anbieter sagt das selbst — die Rechnung vergleiche Einspeiseerlöse, keine Gesamtrendite.
Was du jetzt tun solltest — und was nicht
- Ohne Speicher: bleib bei der Einspeisevergütung. Du kannst nichts verschieben, verkaufst also zu Mittagspreisen von unter 3 Cent und zahlst darauf noch Gebühren. Cloover empfiehlt Betreibern ohne Speicher ausdrücklich selbst, die gesetzliche Vergütung zu behalten. Wenn ein Anbieter so etwas sagt, stimmt es meistens.
- Mit Speicher und intelligentem Messsystem: ein Jahr zuschauen. Die 7,70 Cent laufen 20 Jahre, der Börsenpreis nicht. Wer wartet, bis das EEG 2027 verkündet ist, verliert nach dieser Rechnung ein paar Euro — und weiß dafür, ob der 1,5-Cent-Bonus wirklich kommt.
- Rechne mit deiner eigenen Einspeisemenge, nicht mit 5.700 Kilowattstunden. Die mengenabhängige Gebühr von einem Cent wächst mit, die 4,99 Euro im Monat nicht — bei kleinen Anlagen wiegt die Grundgebühr deshalb viel schwerer.
- Merk dir die Frist, nicht den Termin. Wechsel zum Monatsersten, Meldung vor Beginn des Vormonats. Wer das übersieht, verliert einen ganzen Monat.
- Nicht wechseln, weil die Vergütung „bald wegfällt“. Für deine bestehende Anlage ändert ein neues EEG den laufenden Anspruch nicht. Und wenn der Grundpreis für PV-Haushalte strukturell teurer wird, passiert das an einer anderen Stelle — nachzulesen in unserem Beitrag zur AgNes-Netzentgeltreform ab 2029.
Aus der Praxis — Axel Klett: „Wenn mich jemand nach Direktvermarktung fragt, frage ich zuerst: Hast du einen Speicher, und kann der nach Preisen laden? Wenn nein, ist das Gespräch kurz. Dann verkauft man mittags Strom, der an der Börse fast nichts wert ist, und zahlt dafür noch eine Monatsgebühr.“
Fazit
Dass es überhaupt ein Angebot für Anlagen bis 25 Kilowatt gibt, ist die eigentliche Nachricht — bisher fing Direktvermarktung praktisch weiter oben an. Die Konditionen sind fair und ohne Knebel: monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühr, keine Hardware-Bindung. Aber der ausgewiesene Vorteil von 56 Euro im Jahr entsteht erst mit einem Bonus aus einem Gesetzentwurf, dessen Lesung sich auf November verschoben hat, und nur mit einem Speicher, der in der Rechnung nicht bezahlt wird. Ohne Speicher lohnt es sich nach den Börsenpreisen des Sommerhalbjahrs nicht — 2,88 Cent im Mittagsmittel sind kein Argument gegen 7,70 Cent garantiert.
Unsere Empfehlung ist deshalb unspektakulär: Rechne mit deiner echten Einspeisemenge, warte ab, was im November beschlossen wird, und merk dir die Monatsfrist. Und weil es hier um einen Vertrag und um Rechtsfolgen geht und nicht um Technik: Im Zweifel einmal bei der Verbraucherzentrale oder deinem Steuerberater nachfragen, statt eine Frist zu verpassen.
Quelle & weiterführend: § 21a EEG 2023 — Gesetze im Internet
Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →