Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen: Was ab 2027 auf dich zukommt
Nach dem EEG-Entwurf wird der Stromhändler für neue Hausdächer zum Normalfall. Was er tut, was er kostet und was dir bleibt.

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Direktvermarktung klingt nach Solarpark, Stromhändler und Börsenterminal. Mit deinem Hausdach hatte das bisher nichts zu tun: Du hast eingespeist, der Netzbetreiber hat einen festen Satz gezahlt, zwanzig Jahre lang. Nach dem Gesetzentwurf zur EEG-Novelle, der seit dem 7. September 2026 als Bundestagsdrucksache vorliegt, ändert sich das für jede neue Anlage. Direktvermarktung ist dann für normale Dächer der Weg, auf dem es nach einer kurzen Übergangszeit überhaupt noch Geld für eingespeisten Strom gibt.
Dieser Beitrag erklärt, was ein Direktvermarkter tut, was er kostet und was am Ende auf deinem Konto landet. Stand dieses Beitrags: 14. September 2026. Beschlossen ist noch nichts, die erste Lesung im Bundestag ist laut pv magazine für die Woche ab dem 21. September geplant.
Was ein Direktvermarkter eigentlich macht
Heute nimmt der Netzbetreiber deinen Überschussstrom ab und zahlt dafür einen festen Satz. Für eine neue Anlage bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung sind das bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 genau 7,70 Cent pro Kilowattstunde, laut Bundesnetzagentur. Wie viel dein Strom in der jeweiligen Viertelstunde an der Börse wert war, spielt dafür keine Rolle.
Ein Direktvermarkter dreht das um. Er verkauft deinen Strom an der Strombörse, und du bekommst den Preis, den er dort erzielt, abzüglich seiner Gebühr. Damit das funktioniert, braucht er zwei Dinge: Messwerte im Viertelstundentakt, also ein intelligentes Messsystem, und die Möglichkeit, deine Anlage aus der Ferne zu drosseln, wenn der Strompreis negativ wird.
Das Gesetz kennt dafür heute zwei Formen. In der Direktvermarktung mit Marktprämie bekommst du den Börsenerlös und der Netzbetreiber legt eine Prämie obendrauf, bis ein gesetzlich festgelegter Wert erreicht ist. In der sonstigen Direktvermarktung bekommst du nur den Börsenerlös. Pflicht ist die Direktvermarktung heute erst ab 100 Kilowatt. Darunter darf jede Anlage die feste Vergütung wählen, so steht es in § 21 Absatz 1 EEG. Genau diese Wahl fällt für neue Anlagen weg.
Was der Entwurf für neue Anlagen ab 2027 vorsieht
Die Begründung des Gesetzentwurfs (Drucksache 21/7867) sagt es ohne Umschweife: Die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen wird „konsequent abgeschafft“. An ihre Stelle tritt eine Abfolge aus drei Stufen.
Stufe 1, die Übergangszahlung. Neue Anlagen bekommen zunächst noch einen festen Betrag vom Netzbetreiber: den anzulegenden Wert von 6,2 Cent abzüglich 1 Cent, also 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt bei Inbetriebnahme bis zum 31. Juli 2027; danach sinkt der Wert alle sechs Monate um 1 Prozent. Gezahlt wird bis zum Ende des 36. Kalendermonats nach der Inbetriebnahme, also rund drei Jahre. Und nur für kleine Anlagen: unter 50 Kilowatt bei Inbetriebnahme 2027, unter 25 Kilowatt bis einschließlich 2028, unter 7 Kilowatt bis einschließlich 2030. Wer 2031 oder später baut, bekommt keine Übergangszahlung mehr. Steckersolargeräte sind ausgenommen.
Stufe 2, die Direktvermarktung. Nach den drei Jahren bleibt für Anlagen unter 25 Kilowatt als bezahlte Option nur die sonstige Direktvermarktung. Eine Marktprämie gibt es nach dem Entwurf erst ab 25 Kilowatt. Als Anschub zahlt der Netzbetreiber kleinen Anlagen einen Bonus von 1,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, längstens bis zum Ende des 48. Monats nach dem ersten Wechsel in die Direktvermarktung. Wer zurück zum Netzbetreiber wechselt, verliert den Bonus. In Zeiten negativer Strompreise wird er nicht gezahlt.
Stufe 3, null. Wer nach der Übergangszeit keinen Direktvermarkter hat, gibt seinen Strom unentgeltlich an den Netzbetreiber ab. Der Entwurf formuliert, der Anspruch verringere sich „auf null“. Wie schnell man dort landet, ohne es zu merken, haben wir im Beitrag über die Null-Cent-Zuordnung beschrieben.
Dazu kommen drei weitere Regeln für neue Anlagen. Anlagen auf Gebäuden unter 100 Kilowatt dürfen dauerhaft nur noch höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Jede direkt vermarktete Neuanlage muss fernsteuerbar sein, auch die kleinen, für die es bisher eine Ausnahme bis 25 Kilowatt gab. Und der Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems soll schon ab 2 Kilowatt statt wie bisher ab 7 Kilowatt gelten.
Wichtig für alle, die schon einspeisen: Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten nach dem Entwurf als Bestandsanlagen, für sie bleibt das bisherige Recht. Mehr dazu im Beitrag zum Bestandsschutz.
Was am Ende auf deinem Konto landet
Rechnen wir eine typische neue Anlage durch: 10 kWp, Inbetriebnahme im Frühjahr 2027, 5.000 Kilowattstunden Einspeisung im Jahr. Die 50-Prozent-Grenze kappt an sonnigen Mittagen etwas davon; wir rechnen der Einfachheit halber trotzdem mit 5.000.
- Heute (zum Vergleich): 5.000 kWh mal 7,70 Cent sind 385 Euro im Jahr, zwanzig Jahre lang.
- Jahr 1 bis 3, Übergangszahlung: 5.000 kWh mal 5,2 Cent sind 260 Euro im Jahr.
- Danach, Direktvermarktung mit Bonus: Als Börsenwert nehmen wir den Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 Cent laut netztransparenz.de. Ein Anbieter, der seine Preise schon veröffentlicht, verlangt 5,99 Euro im Monat plus 1 Cent pro Kilowattstunde. Das ergibt 4,508 minus 1 plus 1,5 Cent Bonus, also rund 5 Cent pro Kilowattstunde oder 250 Euro, abzüglich 72 Euro Grundgebühr: rund 179 Euro im Jahr, für höchstens vier Jahre.
- Nach dem Bonus: 5.000 kWh mal 3,508 Cent sind 175 Euro, abzüglich 72 Euro Grundgebühr bleiben rund 104 Euro im Jahr.
Die ehrliche Einordnung: Das ist eine grobe Näherung. Der Jahresmarktwert ist ein Durchschnitt über allen Solarstrom in Deutschland, und er schwankt heftig. Im April 2026 lag der Monatsmarktwert Solar bei 1,317 Cent, im August 2026 bei 6,359 Cent. Wo er in den 2030er Jahren steht, wenn noch mehr Anlagen gleichzeitig einspeisen, weiß niemand. Unsere aktuellen Marktwerte stehen im Wattvoll-PV-Index.
Der zweite Punkt ist unbequemer. Die Grundgebühr ist fix, der Erlös hängt an der eingespeisten Menge. Speist eine kleine Anlage nur 2.000 Kilowattstunden im Jahr ein, bleiben mit Bonus rund 28 Euro übrig. Ohne Bonus stehen 70 Euro Erlös gegen 72 Euro Gebühr, ein Minusgeschäft. Für kleine Dächer mit viel Eigenverbrauch kann Direktvermarktung sich also schlicht nicht tragen.
Wer das anbieten wird und warum die Stadtwerke zögern
Das Rechenbeispiel setzt voraus, dass es überhaupt Anbieter gibt. Das ist im Moment offen. Das Stadtwerke-Netzwerk ASEW hat am 9. September 2026 in einer Online-Veranstaltung nachgefragt, wer in die Direktvermarktung kleiner Anlagen einsteigen will. Von 53 Stadtwerken, die an der Live-Abfrage teilnahmen, planen 17 Prozent den Einstieg konkret. 49 Prozent prüfen noch, 13 Prozent wollen nicht, 21 Prozent können es noch nicht sagen. Als größte Hürde nennen sie die Kosten, dazu technischen Aufwand und Abrechnung, so die Presseinformation der ASEW. Repräsentativ ist so eine Abfrage nicht, eine Richtung zeigt sie aber.
Bei den spezialisierten Anbietern sieht es ähnlich aus. Der oben genannte Tarif mit 5,99 Euro Grundgebühr stammt von SpotmyEnergy und ist bisher nur über eine Warteliste zu haben, gestartet werden soll schrittweise ab 2027. Andere Anbieter führen ebenfalls Wartelisten und nennen noch keine Preise.
Der Gesetzgeber hat diese Lücke offenbar kommen sehen. Der Entwurf erlaubt der Bundesnetzagentur, die Übergangszahlung für Anlagen unter 25 Kilowatt zu verlängern, längstens bis zum 31. Dezember 2032, wenn kleine Anlagen noch nicht mit angemessenem Aufwand direkt vermarkten können. Ausdrücklich genannt ist der Fall, dass „noch nicht genügend Direktvermarktungsunternehmen Angebote“ bereitstellen. Ob die Behörde davon Gebrauch macht, ist offen. Planen würden wir nicht damit.
Was du jetzt tun kannst
Geht deine Anlage noch 2026 ans Netz, betrifft dich das alles nach dem Entwurf nicht. Ob das zeitlich realistisch ist, steht in unserem ehrlichen Zeitplan bis Silvester.
Planst du für 2027 oder später, verschiebt sich die Rechnung. Der eingespeiste Strom ist künftig deutlich weniger wert, der selbst verbrauchte bleibt so viel wert wie dein Strompreis. Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto, die tagsüber laden, werden damit wichtiger als die Größe der Dachfläche. Frag beim Angebot drei Dinge: Ist die Anlage für ein intelligentes Messsystem vorbereitet? Kann der Wechselrichter von außen gedrosselt werden, wie es ein Direktvermarkter braucht? Und ist die Einspeisung auf 50 Prozent der Leistung eingestellt oder einstellbar? Wer beim Angebotsvergleich eine Checkliste will, findet sie im Wattvoll Kauf-Check.
Einen Direktvermarktungsvertrag musst du heute noch nicht abschließen, und wir würden auch nicht dazu raten, solange das Gesetz nicht beschlossen ist. Vorher kannst du sinnvoll nur Wartelisten beobachten und Preise vergleichen, sobald es welche gibt.
Fazit
Direktvermarktung wird für neue Hausdächer von der Ausnahme zum Normalfall, wenn der Entwurf so beschlossen wird. Für die ersten drei Jahre ändert sich wenig, danach entscheidet die Gebühr des Vermarkters, ob sich die Einspeisung überhaupt noch lohnt. Bei viel Einspeisung bleibt ein kleiner Betrag, bei wenig Einspeisung kann es null oder weniger sein. Die beste Absicherung ist ein hoher Eigenverbrauch. Und weil es hier um einen Gesetzentwurf geht: Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Vor einer Entscheidung lässt du dir die dann geltende Fassung bestätigen. Den Gesamtüberblick über die Novelle findest du in unserem Beitrag zur EEG-Novelle 2027 für neue Anlagen.
Quelle & weiterführend: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 (Gesetzentwurf EEG-Novelle)
Redaktionell verantwortlich: Axel Klett — seit 2008 in der Solarbranche, 2009–2018 Inhaber und Geschäftsführer der Kensys GmbH & Co. KG (rund 5.500 kWp selbst geplant und gebaut), heute Head of Inside Sales bei einem Hersteller von PV-Unterkonstruktionen. Mehr über Wattvoll und unsere Arbeitsweise →